Alternativverbot

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Alternativverbot ist ein Begriff aus der Schwingungsspektroskopie. Es besagt, dass eine Normalschwingung eines Moleküls mit Inversionszentrum entweder nur Infrarot-aktiv oder nur Raman-aktiv ist.

Bei einer zum Inversionszentrum symmetrischen Schwingung ist die Schwingung im IR-Spektrum verboten (d. h., sie wird nicht beobachtet), bei einer anti-symmetrischen ist die Schwingung im Raman-Spektrum verboten. Das folgt daraus, dass sich bei einer IR-aktiven Schwingung das Dipolmoment des Moleküls ändern muss, was es bei einer inversions-symmetrischen Schwingung nicht tut. Damit eine Schwingung Raman-aktiv ist, muss sich dagegen die Polarisierbarkeit der detektierten Spezies ändern. In der Charaktertafel des Moleküls zeigt sich eine symmetrische Schwingung als „+1“ und eine unsymmetrische als „–1“.

Veranschaulichen kann man sich das beim Molekül , bei dem asymmetrische Streckschwingung und Biegeschwingung nur IR-aktiv sind, während die symmetrische Streckschwingung nur Raman-aktiv ist.