Anbahnungsgespräch

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Ein Anbahnungsgespräch ist ein Gespräch, mit dem eine gemeinsame Geschäftsgrundlage sondiert oder geschaffen werden soll. Ist das Ergebnis dieses Gesprächs positiv, kann darauf die eigentliche Verhandlung aufbauen oder sich direkt eine Geschäftsbeziehung anschließen.[1]

Beispiele für ein Anbahnungsgespräch sind:

  • Das Gespräch zwischen einer Prostituierten und einem (potentiellen) Freier mit dem Hauptzweck, Interesse an einer Geschäftsbeziehung zu wecken.
  • Gespräch zwischen einem Makler und potentiellen Käufern oder Verkäufern, in dem sondiert wird, ob ein Kauf- oder Verkaufsinteresse besteht.
  • Das Erstgespräch zwischen einem Rechtsanwalt und einem potentiellen Mandanten zur Erkundung, ob ein Mandat zustande kommen kann.[2]
  • Gespräch zwischen dem Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes und einer potentiellen Quelle, um Vertrauen zu schaffen, Informationszugänge abzuklären und eine Werbung vorzubereiten.[3] Dabei kann der Angehörige des Nachrichtendienstes auch unter Legende auftreten.[4] Das Anbahnungsgespräch kann in der Realwelt oder in sozialen Netzwerken stattfinden.[4]

Einzelnachweise

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  1. Archivlink (Memento vom 8. März 2016 im Internet Archive)
  2. Sascha Böttner: Anbahnungsgespräche mit einem Strafverteidiger sind geschützt. In: strafrecht-bundesweit.de. Anwaltskanzlei Dr. Böttner, 27. März 2014, abgerufen am 21. Juli 2019./
  3. Bodo Hechelhammer (Hrsg.): Nachrichtendienstliche Begriffsbestimmungen der „Organisation Gehlen“ und des frühen Bundesnachrichtendienstes (= Bundesnachrichtendienst [Hrsg.]: Mitteilungen der Forschungs- und Arbeitsgruppe „Geschichte des BND“. Band 4). Berlin 2012, ISBN 978-3-943549-03-4.
  4. a b Vorsicht bei Kontaktaufnahme über Soziale Netzwerke! In: verfassungsschutz.de. Bundesamt für Verfassungsschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juli 2019; abgerufen am 21. Juli 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungsschutz.de