Andreas Hyperius

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Andreas Hyperius

Andreas Hyperius (latinisiert aus „Ypern“, dem Namen seiner Geburtsstadt), eigentlich Andreas Gerhard (* 16. Mai 1511 in Ypern; † 1. Februar 1564 in Marburg), war ein reformierter Theologe, Hochschullehrer und Reformator.

Andreas Gerhard war der Sohn eines angesehenen Juristen. Als Andreas Gerardi wurde er in Flandern geboren. Humanistisch vorgebildet, führte er seit seinem zwölften Lebensjahr das übliche Scholarendasein. 1523 lernte er in Lille, 1528 in Löwen. Von dort ging er als Magister nach Paris, um Theologie und Kanonisches Recht zu studieren. Johannes Sturm, mit dem er dort befreundet war, leitete ihn zur reformatorischen Auffassung hin.

Nun ging er an deutsche Universitäten, an denen evangelische Theologie vertreten war. Als sein väterliches Erbe erschöpft war und er weder in der Heimat noch in England eine Stelle fand,[1] wandte er sich an seinen Landsmann Gerhard Geldenhauer, der ihn in Marburg festhielt. Hier wurde er dessen Nachfolger als Professor der Theologie an der Universität Marburg, an der er 1546 und 1549 auch als Rektor der Universität wirkte. Nach der langen Wanderzeit fand er hier sein bleibendes Wirkungsfeld. Er heiratete Catharina Ort.

An der Universität gewann er hohes Ansehen. Er vertrat Martin Bucers Theologie und hielt in der Hauptsache exegetische Vorlesungen. Sein enzyklopädisches Hauptwerk De recte formando theologiae studio und seine Homiletik De formandis concionibus sacris machten ihn bekannt.

Seitdem gilt er als Begründer einer wissenschaftlichen Predigtlehre. Eine große Bedeutung hat er auch für die hessische Landeskirche. Landgraf Philipp hatte großes Vertrauen zu ihm und berief ihn in alle Synoden und Visitationen. Zuletzt arbeitete er noch eine Landesagende aus, die postum 1566 erschien, aber bereits 1574 durch eine andere abgelöst wurde.

  • De formandis concionibus sacris. Marburg 1553.
  • De recte formando theologiae studio. Basel 1556.

Einzelnachweise

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  1. „the notable learned man Andrew Hyperius a Germain“ unterrichtete zeitweise – möglicherweise in dessen wallonischer Geburtsstadt Tournai oder während eines England-Aufenthaltes (1536 bis 1540) – Charles Blount, 5. Baron Mountjoy, einen Sohn des Erasmus-Schülers William Blount, 4. Baron Mountjoy; Henry Bennet: Widmungsbrief an Lord Montioy vom 30. November 1561. In: ders. (Übersetzer): A famous and godly history, Teil II contaynyng the lyues a[nd] actes of three renowmed reformers of the Christia[n] Church, Martine Luther, Iohn Ecolampadius, and Huldericke Zuinglius. John Awdely, London 1561, unpaginiert (lib.umich.edu).