Aquädukt Obertal

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Aquädukt Obertal

Der Aquädukt in Obertal ist ein Überrest einer Wasserversorgungsanlage aus dem 18. Jahrhundert.

Das Schlossgut Hohenkreuz existierte möglicherweise schon im Mittelalter; sicher belegt ist seine Existenz jedoch erst durch eine Erwähnung aus dem Jahr 1551. Es gehörte dem Bürger Clas Schweizer d. Ä., später Johann Böhm oder Behem, ab 1596 dem Bürgermeister David Buntz und ab 1722 den späteren Freiherren von Palm. Wahrscheinlich wurde das heute noch erhaltene Herrenhaus mit der Adresse Hohenkreuzweg 5 kurz nach der Besitzübernahme durch die Familie von Palm errichtet; eine Meierei – Hohenkreuzweg 1 – dürfte erst 1775 hinzugekommen sein, die Wasserversorgung jedoch wahrscheinlich schon früher.[1]

Geplant wurde die Anlage von Tobias Mayer d. Ä. aus Marbach am Neckar. In einer Brunnenstube im Esslinger Stadtteil Obertal wurde Hangwasser gesammelt und dann zu einem Brunnen im Hof des Schlosses geführt. Die Leitungen bestanden zunächst aus Holzdeicheln, später aus Tonröhren. Zwei Geländeeinschnitte wurden durch Aquädukte überbrückt, von denen einer erhalten geblieben ist. Ebenso ist ein Plan der Brunnenleitung aus dem 18. Jahrhundert erhalten geblieben.[2]

Gerechtigkeitsbrunnen

Der erhaltene Aquädukt ist ein schlichter Sandsteinbau, der einen Geländeeinschnitt namens „Kalte Klinge“ überbrückt und vom Kernenweg aus zu sehen ist. Er weist zwei Rundbogen auf. Die ehemalige Wasserleitung ist überdacht. Weil durch den Bau dieser Wasserversorgung dem Ortsteil Obertal das Wasser abgegraben wurde, ließen die Freiherren von Palm zum Ausgleich den Gerechtigkeitsbrunnen, auch Gerechtigkeitsbrünnele genannt, am Kernenweg erbauen. Die Brunnenanlage befindet sich in einer gemauerten Nische und besteht aus einem einfachen Brunnenrohr sowie einem rechteckigen Trog aus Gusseisen, der 1868 von der Eisengießerei G. Kuhn hergestellt wurde. Er weist ein klassizistisches Dekor auf.[3]

Commons: Aquädukt Obertal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. In der Denkmaltopographie wird sowohl auf S. 303 als auch auf S. 341 das Baujahr 1723 angegeben. Dies ist jedoch das Geburtsjahr des angeblichen Planers Tobias Mayer d. Ä. Hier wird dagegen berichtet, der Aquädukt stamme aus der gleichen Zeit wie der Gerechtigkeitsbrunnen.
  2. Andrea Steudle u. a.: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Band 1.2.1. Stadt Esslingen am Neckar. Ostfildern 2009, ISBN 978-3-7995-0834-6, S. 303 mit Abb. 825. Die Abbildung zeigt den Plan der Brunnenleitung und gibt dafür die Entstehungszeit „um 1732“ an, was ebenfalls dafür spricht, dass die in der Denkmaltopographie angegebene Entstehungszeit des Aquädukts nicht richtig ist.
  3. Andrea Steudle u. a.: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Band 1.2.1. Stadt Esslingen am Neckar. Ostfildern 2009, ISBN 978-3-7995-0834-6, S. 341 mit Abb. 935 und 936.

Koordinaten: 48° 45′ 38″ N, 9° 18′ 51,9″ O