Diskussion:Deutsches Recht (1931–1945)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Dkaestle in Abschnitt Bezug zur NJW
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bezug zur NJW[Quelltext bearbeiten]

OPAC der Staatsbibliothek Berlin (http://stabikat.de/), wo im übrigen die Neue Juristische Wochenschrift als Nachfolgerin der Zeitschrift „Deutsches Recht“ bezeichnet wird.

Ich habe in dieser Fußnote den Bezug zur NJW gelöscht. Die Zeitschrift "Deutsches Recht" wurde 1939 mit der alten "Juristischen Wochenschrift" (zwangs)vereinigt, die NJW dann nach dem Krieg als Nachfolgerin der gewissermaßen aufgesogenen JW gegründet. Der in dem gelöschten Halbsatz hergestellte Bezug ist demnach nicht falsch, allerdings weiß ich nicht, was er insinuieren soll ("bezeichnet wird"). --Dkaestle (Diskussion) 16:36, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten