Diskussion:Domoinsäure

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 212.25.6.245 in Abschnitt Fischhygieneverordnung
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Fischhygieneverordnung

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Der Grenzwert ist 20 mg/kg, nicht 20 ug/kg, jedenfalls nach http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tier-lmhv/gesamt.pdf (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV). Eine "Fischhygieneverordnung" gibt es bei juris BMJ (gesetze-im-internet.de) überhaupt nicht, nicht einmal den Begriff "fischhygiene" (!). Der Link [6] ist auch tot. -- 79.194.0.37 06:35, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Fischhygieneverordnung gab es mal, siehe [1]. Ich habe den Link jetzt aber an die Tier-LMHV angepasst und auch die Höchstmengenangabe korrigiert. --Mabschaaf 08:35, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Das ist seltsam: Die Höchstmenge lt. ehemaliger FischhygieneVO war tatsächlich 20 Mikrogramm... --Gerbil (Diskussion) 09:17, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Dann schreib das auch auf der Vorderseite rein, falls Du eine zitierfähige Quelle hast. Riecht ja stark nach Tippfehler/Übertragungsfehler in einem der Dokumente.--Mabschaaf 09:52, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Der Wert ist unverändert, damals galt die Angabe pro Gramm (http://www.buzer.de/s2.htm?ag=1697&loc=1&v=Domoin), heute pro Kilogramm (http://www.buzer.de/s2.htm?ag=7852&loc=1&v=Domoin) --91.64.3.8 22:43, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Hier z. B. § 16,7 findet man noch den niedrigeren Wert. --Gerbil (Diskussion) 11:26, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Eben, wie oben erwähnt: 20 Mikrogramm (ug) pro Gramm ist nicht niedriger als 20 Milligram (mg) pro Kilogramm. Das ist beides dasselbe. --212.25.6.245 20:19, 13. Mär. 2021 (CET)Beantworten