Diskussion:Eidgenössische Volksabstimmung über die Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von FWS AM in Abschnitt Wahl des Lemmas
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Wahl des Lemmas[Quelltext bearbeiten]

Ich habe für das Lemma absichtlich nicht den offiziellen Titel genommen, sondern das Schlagwort «Lex Netflix», denn das ist weitaus geläufiger und ist auch in den Medien omnipräsent – schliesslich geht es ja darum, dass möglichst viele den Artikel lesen und damit eine, so gut es geht, umfangreiche, neutrale Informationsquelle zur Verfügung haben. Ich gedenke aber, das Lemma, sobald die Abstimmung der Vergangenheit angehört, zu ändern und den offiziellen Titel zu verwenden. --FWS AM (Diskussion) 19:23, 1. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Man hätte das Problem auch mit einer Weiterleitung lösen können. Grundsätzlich sollten die offiziellen Titel verwendet werden: Wenn das wenigstens nach der Abstimmung korrigiert wird, so ist dieses Gebot erfüllt. Der Titel "Lex Netflix" ist, wie "Der Bund" in einem Artikel vom 27.4.22 schreibt, "zwar eingängig, aber irreführend" (https://www.derbund.ch/die-heimliche-hauptgegnerin-der-lex-netflix-sitzt-in-zuerich-578749307995). Der Konzern Netflix bekämpft das Gesetz gar nicht; im Hintergrund zieht "CH Media" die Fäden! --Graf1848 (Diskussion) 12:07, 3. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ich glaube, die Bezeichnung „Lex Netflix“ ist nicht so weit verbreitet, dass sie hier als Lemma verwendet werden sollte. Sie ist boulevardesk und unneutral. Die Kurzbezeichnung würde eher lauten „über das Filmgesetz“. Gibt es eigentlich eine Regel für die Lemmata von Volksabstimmungen? Ich würde es besser sofort unter das korrekte Lemma verschieben, die Generierung von Aufmerksamkeit ist meines Erachtens kein enzyklopädisches Ziel. Vielen Dank aber für die Erstellung dieses und anderer Artikel! --= (Diskussion) 17:29, 3. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ich danke Euch für die Rückmeldungen. Nach den Abstimmungen werde ich umgehend das Lemma ändern und die offizielle Version verwenden. Wie weit verbreitet die Bezeichnung "Lex Netflix" ist, ist schwierig festzustellen; sie wird aber auch von seriösen Medienunternehmen wie dem SRF und der NZZ verwendet. Ich stimme dir, @=, grundsätzlich zu, dass es kein enzyklopädisches Ziel ist, Aufmerksamkeit zu erregen. Eine Ausnahme bilden aber für mich kontroverse aktuelle Ereignisse, wie sie die kommenden Volksabstimmungen zweifelsohne darstellen. Wenn Dich das Lemma aber stören sollte, kannst du's gerne verschieben; für mich ist dies unerheblich. Gruss, --FWS AM (Diskussion) 20:11, 3. Mai 2022 (CEST)Beantworten