Diskussion:Filesharing

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Eneliting in Abschnitt Verbesserungsvorschlag
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Rechtliches

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Hallo zusammen, was mir vor allen Dingen in dem Artikel fehlt ist die Tatsache, dass Filesharing an sich nicht illegal ist. Letztlich kommt es auf die Art der getauschten Daten an, was in diesem Artikel nicht rueberkommt. Ich finde, dass man diese auf diese Differenzierung Wert legen sollte, so dass man sich nicht schlecht fuehlt, wenn man Ubuntu ueber BitTorrent laedt. Meinungen? Gruesse -- Stefan 11:06, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Verurteilungen in Deutschland

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Hallo SchallundRauch, es ist bei sich widersprechenden Meinungen in der Wikipedia eigentlich üblich, daß man den Edit des anderen vor dessen Stellungnahme nicht verändert um einen Edit-war zu verhindern. Ich finde es nicht gerade nett, daß Du mich einerseits um Belege meiner Behauptung bittest und andererseits davon ausgehst, daß Deine Darstellung die richtige ist und das Geänderte wieder änderst, ohne meine Einlassung dazu abzuwarten.

Deine Nachfrage nimmt mich überdies wunder, denn im Artikel stand schon länger der Absatz Im Juni 2004 wurde in Deutschland ein Anbieter von urheberrechtlich geschützter Musik in Tauschbörsen zu einer Geldstrafe von 8.000 € verurteilt. Tatsächlich mußte der Verurteilte eine Geldstrafe von € 400,- zahlen (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040236.pdf) und € 8.000,- Schadenersatz. Dieses zwei Jahre alte Urteil ist vom Landgericht Cottbus (Az. 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04)). Es handelt sich somit um eine straf- wie zivilrechtlich relevante Entscheidung, wenngleich sich aus den Informationen im Internet ergibt, daß der Schadenersatz außergerichtlich vereinbart wurde.

Grüßken --Rob 04:02, 25. Jul 2006 (CEST)

Entschuldige meine etwas gereizte Reaktion zum Thema. Ich hab halt was gegen die immer wieder in Umlauf gebrachten Gerüchte. Gerade gestern berichtet wieder RTL2 es habe in D aktuell mehrere tausend Verurteilungen zu Haftstrafen(!) gegeben. Vom Cottbuserfall hatte ich auch schon gelesen, dass er im Artikel war, hatte ich übersehen. Gut, dass du für diesen Fall Quellen gefunden hast. Dass es die ein oder andere Verurteilung gegeben hat, nehme ich auch an, es wird dann aber nichts solides bekannt. Da solls ja noch "den Lehrer" geben und nen Fall in Hamburg.

Auf jeden Fall sollten wir den Bereich mal ausbauen, denn es gibt ja auch Massnahmen gegen Release-Groups und natürlich die zivilrechtliche Schiene (Logistep). --SchallundRauch 13:30, 27. Jul 2006 (CEST)


Was mich jetzt aber interessieren würde, kann man als downloader denn jetzt verklagt /verurteilt werden oder nicht? Wiel einerseits heißt es doch im Arikel es sei verboten, gleichzeitug aber auch irgendwie nicht strafbar und könne ndeshlab nicht strafrechtlich verfolgt werden. Stimmt das nun oder macht man siich als Downloader von geschützten Inhalten nun doch Strafbar?18:17, 19. Jul 2007 (CEST)
Folgende weiterfuehrende Links koennen helfen, die aktuelle Lage besser zu beurteilen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376 und Punkt 1.17 der FAQ http://www.gulli.com/filesharing/abmahnung-faq/abmahnung-faq-allgemeine-fragen/#117_rechtsprechung_filesharing 212.23.126.12 20:27, 15. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
  • Die Rechtslage dazu ist zugegeben kompliziert und gerade im Umbruch. Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz ist auch der Download aus Tauschbörsen definitiv strafbar, da es sich dabei in der Regel um eine erkennbar rechtswidrig angebotene Quelle handeln dürfte. Bei kleineren Delikten wird wohl die Staatsanwaltschaft auch in Zukunft das Verfahren einstellen, weil dies aufwandstechnisch ansonsten für die Gerichte nicht handhabbar sein dürfte (insbesondere im Vergleich zum erwarteten Strafmaß - mehr als ein paar Tagessätze Geldstrafe kommen da im nichtkommerziellen Umfeld nicht zusammen). Dies ist der strafrechtliche Teil (d. h. der Staat gegen dich aufgrund eines verbotenen Verhaltens). Dazu gibt es aber auch den zivilrechtlichen Teil (die Firma, die die Nutzungsrechte vertreibt gegen dich, wegen "Leistungserschleichung"). Hier können zivilrechtliche Ansprüche in Höhe des Wertes der von dir heruntergeladenen und genutzten Software/Musik/... geltend gemacht werden (hinzu kommen allerdings die eventuell wesentlich höheren Verfahrenskosten). Allerdings wird auch hier nur begrenzt prozessiert werden: der Streitwert wird zu gering sein, als dass es für die Anwälte lohnend ist. Außerdem muss die Gegenseite hier zunächst die Gerichtskosten vorstrecken und erst mit dem Urteil wird das Gericht die Kosten auf dich verlagern. Wenn du allerdings gar kein Geld hättest, bliebe die Gegenseite letztlich auf den Kosten sitzen - da ist also auch für die Gegenseite ein Prozessrisiko vorhanden, was die einklagbaren Bagatellbeträge kaum rechtfertigt (außer eventuell zur öffentlichen Abschreckung mit viel Medien-Tamtam, aber auch das wird selten sein und höchstens ein paar Exempel).
  • Das größere Problem ist aber die Nebenwirkung dieser Tauschbörsensoftware. Du lädst ja nicht nur herunter, sondern bietest gleichzeitig urheberrechtlich geschützte Inhalte an (nur dadurch geht es ja einigermaßen fix, weil alle neben dem Herunterladen auch gleichzeitig anbieten und man so von vielen Leuten parallel herunterladen kann). Hier machst du dich also definitiv in jedem Fall (auch bisher schon) einer Urheberrechtsverletzung strafbar. Allerdings gibt es im strafrechtlichen Teil auch hier kaum Auswirkungen, weil es oftmals trotzdem ein Bagatelldelikt ist und regelmäßig das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird (wenn doch nicht, dann meist nur geringe Geldstrafen). Das eigentliche Problem sind die zivilrechtlichen Ansprüche. Hier kommen die aberwitzigen 1000ender-Beträge zusammen. Es werden einfach pauschale Annahmen gemacht, wieviele Leute das heruntergeladen haben könnten und wie hoch dadurch die Verluste für den Rechteinhaber sind. Allerdings wird hier selten vor Gericht gezogen. Oftmals werden Vergleiche geschlossen (so in etwa in der Hälfte der ursprünglichen Forderungen) - der Rechteinhaber umgeht das Prozessrisiko und kritische Beweispflichten (es könnte nämlich durchaus die Höhe der Forderung hinterfragt werden, was sehr interessante Erkenntnisse zu Großhandelspreisen für Onlinemusikshops o. ä. ergeben könnte, die als Firmengeheimnis gehütet werden - in den USA wird/wurde dieser Versuch gerade unternommen), der Urheberrechtsverletzer spart Gerichtskosten, Aufwand und an der Höhe der Entschädigung.
  • Ansonsten siehe Hinweistext oben - ich bin kein Rechtsexperte auf dem Gebiet.--Innenrevision 21:09, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Verschiedene Arten von Tauschbörsen

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Wieso müssen bei "Bekannte Tauschbörsen" so viele stehen? Kann man da nicht eine kurze und knappe Auswahl treffen? --Reeno 13:16, 19. Aug 2004 (CEST)

Ich finde sowieso, dass zu wenig zwischen Clientprogrammen und Netzwerkprotokoll unterschieden wird. Sprich, man koennte statt der Liste von Clients, ne Liste von Netzen bringen:

  • edonkey2000 + nachfolger
  • gnutella
  • fasttrack
  • napster

Mit diesen vier hat man schon die Haelfte der Clients erschlagen. Ne Liste an clients koennte dann bei den entsprechenden subpages stehen. --Sgop 14:15, 19. Aug 2004 (CEST)

gute idee... hauptseite listet alle netze auf und verweist dann auf entsprechende netz-artikel. netz-artikel listet jeweils alle gut bekannten clients auf und verlinkt dorthin... ausserdem kann man so die historie der einzelnen netze auf diesen netz-seiten besser und breiter darstellen... nur mal sehen, wie wir uebergreifende clients unterbringen (shareaza), oder clients, die das netz gewechselt haben (morpheus)... Tsukasa 16:50, 26. Dez 2004 (CET)


Da hat Sgop vollkommen recht, es liest sich im Augenblick nicht gut (chaotisch). Man hat bei "Netzwerken" alleine für Gnutella:
  • Gnutella
  • "LimeWire"
  • "BearShare"
Shareaza allerdings nicht - das taucht dafür weiter unten als scheinbar eigenes Netz auf. --Sonnentier

der artikel-absatz scheint nun eine gute qualitaet zu haben... den link zu mehr details fand man eh schon bei den weblinks, ich entfernte jetzt diese dopplung und raeumte die weblinks etwas auf... der erste link war nicht nur der schlechteste sondern auch wirklich wirklich schlecht... ausserdem denke ich da gulli.com im prinzip eine gute uebersetzung von slyck.com darstellt dass ich diesen dink nun auch addieren muessen... die linksektion sieht jetzt denke ich besser aus... das kleinere thema um die rechtliche lage sollte ihre links hinten anstellen, gut. Tsukasa 02:47, 11. Mär 2006 (CET)

Gefängnis?

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Dass man mit Gefängnisstrafen rechnen muss ist soweit ich informiert bin absolut nicht korrekt. Mit Gefängnisstrafen haben nur Leute zu rechnen, die illegale Dateien verkaufen, nicht aber die, die durch Tauschbörsen Dateien herunterladen. Es wäre auch noch mehr zu der rechtlichen Grundlage erwünscht. Darouler 00:24, 13. Jun 2005 (CEST)

Aufgrund des "Prinzip der Verhältnismässigkeit" ist ein Gesetz welches zu Gefängnisstrafen führt nicht denkbar. Alle 12 bis 20 jährige einzusperren ist Unverhältnismässig. Kirschen welche über den Zaun wachsen darf man essen. Über den Zaun klettern und Kirschen essen ist aber einfacher Diebstahl. Die Rechteverwerter müssen erst einen ordentlichen Zaun bauen. Also ein funktionierendes DRM erstellen. -- 80.219.154.158 12:16, 27. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Lemma und fehlende Einleitung

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Der Artikel sollte wohl eher Filesharing heißen, da es so im Deutschen verwendet wird. Außerdem hat der Artikel keinen Einleitungssatz, wie es sich eigentlich gehört. --ChristianErtl 22:05, 19. Sep 2005 (CEST)

Genau. ich habe gerade in der Historie gesucht, ob irgendwann mal eine Einleitung dazu stand, weil der Artikel so aussieht, als hätte diese jemand aus Versehen gelöscht, aber ich konnte keine finden. Der Artikel fängt an mit Im Zusammenhang mit dem Internet sind auch Tauschbörsen-Computernetzwerke zu nennen...'; was heißt denn hier auch? Als erster Satz? Sieht aus, als wäre der Text völlig zusammenhanglos irgendwo rauskopiert worden und fängt dann hier praktisch im Nirvana an. --Der sich nen Wolf tanzt 11:21, 3. Nov 2005 (CET)
Done. --SchallundRauch 00:16, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten

"P2P-Popularität"? (Grafik)

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Was soll das denn für eine Statistik sein - "Popularität" verschiedener "Technologien" gemessen an "News Postings"?? Quelle? Wieso nach bestimmten Clients (Emule, Limewire) aufgeschlüsselt statt nach Netzen (Edonkey, Gnutella)? Gibt es denn wirklich keine Traffic-Zahlen?--84.188.147.214 03:57, 14. Jan 2006 (CET)

Verschieben

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Sollten wir den Artikel nicht besser nach Tauschbörse (Internet) verschieben? Ich vermute, dass mit dem englischen Begriff viele nichts anfangen können, während Tauschbörsen ja in aller Munde sind. Stern 23:46, 10. Mär 2006 (CET)

Im Gegenteil, der Begriff Tauschbörse, erst Recht Internet/Dateitauschbörse, ist mir überhaupt nicht geläufig, wohingegen in meinem Bekanntenkreis praktisch nur von Filesharing gesprochen wird. Filesharing ist zudem bei weitem das korrektere Lemma, getauscht wird ja nicht, ein deutsches Äquivalent gibts halt nicht. Ausserdem wird im Artikel Tauschbörse hierher verwiesen, das sollte reichen. --SchallundRauch 17:42, 24. Jul 2006 (CEST)
Ich finde den Vorschlag nicht schlecht, denn letztendlich handelt es sich ja hierum: eine Tauschbörse. In jedem Fall sollten wir statt File Sharing besser das deutsche Denglisch Filesharing verwenden... --Ardo Beltz 12:07, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, es wird eben nicht getauscht. Und es ist auch keinerlei Börse. Es sind Computer-Netzwerke und es wird kopiert. Lies doch den Artikel. Ob File sharing oder Filesharing ist mir wurscht. --SchallundRauch 06:56, 18. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Allerdings ist "Tauschbörse" der in den Medien geläufige Begriff, also für die meisten Besucher wohl der bekanntere. Für Filesharing spricht, dass es erklärt, was eigentlich passier (Dateien miteinander teilen ohne sie zu verlieren). -ArneBab 14:07, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
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Ich habe unter sehr moderater Anwendung von WP:WEB die Weblinks aufgeräumt. Wenn euch die Regeln der WP nicht gefallen, dann verlasst das Projekt. Wenn sich jetzt "jemand ungerecht behandelt fühlt", nach dem Motto wieso darf X bleiben wenn Y raus muss, darf er/sie gern mit kurzer Begründung weitere links entfernen ;-) --SchallundRauch 07:23, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Liste von Filesharing-Diensten

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Nachdem anscheinend jetzt von Liste von Filesharing-Diensten auf File Sharing redirected wird, sollte der link in File Sharing auf Liste von Filesharing-Diensten ganz unten herausgenommen werden.

Danke! --Noddy93 23:28, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

sehr viele artikel verweisen immernoch auf die liste. sehr schade, dass diese nicht mehr existiert, war sehr nützlich 77.21.110.237 01:01, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Guckstu en:Comparison of file sharing applications. -- SibFreak 01:16, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ja und...? Das hier ist die deutsche Wikipedia. Wir sind doch nicht dazu da, auf die englische Wiki zu verweisen...
mfg, Old Death 16:51, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten
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Ich bemerke gerade das hier ständig die Links zu anderen Artikeln entfernt werden, mit der Begründung das der Artikel bereits weiter oben verlinkt ist. Mal davon abgesehen das ich die Begründung nicht so sonderlich verstehe, ist es etwas kontraproduktiv die Links in den Listen zu entfernen mit dem Verweis darauf das der selbe Artikel irgendwo mitten in einem riesigen Textblock weiter oben verlinkt wäre. In den Listen ist die Verlinkung mit Sicherheit wesentlich nützlicher als im Text. Auch sollte man sämtliche gelisteten Clients/Netzwerke zu denen Artikel bestehen verlinkt lassen, auch wenn sie in mehreren Listen auftauchen. Ich glaube kaum das irgendwer per Suche nachschaut ob vielleicht ein Artikellink weiter oben existiert wenn er einen Client/Netzwerk in einer Liste findet. Entweder der Artikel ist dort verlinkt oder die meisten werden annehmen das kein Artikel zu dem Client/Netzwerk existiert.--85.178.160.243 01:53, 9. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Habe nun die Links wieder hinzugefügt und dabei hierher verwiesen damit irgendwer diesen Beitrag hier überhaupt bemerkt.--85.178.160.243 16:59, 9. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Mache dich doch bitte mit den in WP üblichen Regeln vertraut. Der Artikel ist nicht für Leute gedacht, die nach einem alternativen Client suchen, sonden für solche, die oben anfangen zu lesen und internen links folgen, weil sie das Wort nicht kennen oder sich dafür interessieren. Deshalb wird jeder Begriff nur einmal, bei der ersten Nennung, verlinkt. Eventuell könnte man noch einmal bei der ersten Liste, in der der Client auftaucht, verlinken, aber dann ist wirklich Schluss. Eigentlich sollten diese überbordenden Listen aber sowieso rausfliegen, denn sie sind im enzyklopädischen Sinn für das Lemma "Filesharing" nicht informativ. Wikipedia:Verlinken --SchallundRauch 14:32, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn der Leser dann bei einer der Listen ankommt und dort irgendwas zu einem bestimmten Client wissen will, erwartest du das er per Suche nach dem Namen weiter oben sucht? Weder der normale Leser noch jemand der diesen Artikel in deinen Augen falsch nutzt (in dem er ihn zum finden anderer Clients nutzt) wird das normalerweise tun.
Mal davon abgesehen das die Verlinkungsregeln die "nur ein Link pro Artikel und Wort" Regel nur empfehlen und durchaus Ausnahmen zulassen, trifft auf diesen Artikel meiner Meinung nach prinzipiell auch Wikipedia:Listen zu. Denn dieser Artikel ist im Prinzip eine Mischung aus einer Erklärung und einer Client-Liste, letztere ist ohne Links recht sinnfrei.
Es wäre vielleicht sinnvoll die Listen aus dem Artikel auszugliedern und sie in einen neuen Artikel einzubauen, der einer Wikipedia Liste entspricht. Aber solange sollten Clients innerhalb der Listen meiner Meinung nach auch verlinkt bleiben.--85.178.150.201 19:03, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Vierte Generation?

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> Die vierte P2P-Generation: Streams über P2P

> Neben dem traditionellen Filesharing gibt es auch Dienste, die anstatt Dateien Streams über ein P2P-Netzwerk verschicken.

Ich sehe diese Dienste nicht als zusätzliche Generation.

Im Gegenteil ist es bereits mit den aktuellen Netzwerken möglich Dateien zu streamen.

Ein Beleg dafür findet sich auf http://draketo.de/deutsch/p2p/licht/gnutella-streaming-video

Ein (erfolgreicher) Test von streaming über Gnutella.

Diese Art von Netzen würde ich nicht "neue Generation", sondern nur "weitere Anwendung" von p2p nennen. -ArneBab 14:04, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, das ist sowieso unsauber, von Generationen zu sprechen, ich überarbeite das mal. Chronologisch ist der Artikel eh auch nicht. --SchallundRauch 22:40, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
ähäm..also ich hab mir den link mal angesehen..streaming ist was anderes. Neenee. Eine Datei ist kein Stream. Und ob du die Teile rechtzeitig hast, ist total File-abhängig und eher die Ausnahme. Zudem kann nicht jedes Format abgespielt werden, bevor es vollständig übertragen ist. Fazit:Glücksfall. --SchallundRauch 22:55, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

edonkey server

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die einstweilige Verfügung und Wegfall der bigbang und edonkey 1-6 sollten wir dann demnächst mal bei Rechtliches einarbeiten, aber da das wohl noch im Fluss ist: Quellen dazu hier sammeln? --SchallundRauch 01:00, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

neuste Entwicklungen

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Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07)

(http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376)

sowie Holger Voss

Damit ist dieses Schlupfloch für die Filesharerjagd wohl vorerst erledigt. --SchallundRauch 03:12, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Internet Service Provider und IPs

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Bei einer Strafanzeige gegen den Internetnutzer ist normalerweise die IP bekannt, man will vom Provider aber erfahren, welche Person diese IP zum Tatzeitpunkt verwendete. Die Provider müssen der Staatsanwaltschaft NICHT die IP-Adresse überliefern (diese ist schon bekannt) sondern die tatsächliche Adresse.

in der Tat. repariert. --Robin Goblin 16:03, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Mal eine persönlice Frage

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Hi, wie gefährlich ist es jetzt, sich z.B. mit utorrent Serien (z.B. supernatural) von eztv runterzuladen? Also nicht Musik oder Filme, sondern Serien, die in den USA schon im TV gelaufen sind? Glaubt ihr dass das verfolgt wird, worauf sollte man achten? LG, --Diana-Komplott 17:37, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Anonymous P2P

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Gibt es einen besonderen Grund warum die Infos zu Anonymus P2P etwas dürftig sind? Oder gibt es schlicht und ergreifend Niemanden der dzu etwas schreiben kann? Im Zuge der neuen Gesetze wird die Nachfrage danach, ob jetzt berechtigt oder nicht ist eine andere Frage, mit Sicherheit steigen. --Lastwebpage 20:41, 10. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Es ist schwer dazu etwas substantiell zu schreiben. Natürlich könnte man frei assoziieren, aber wirklich allgemeine Fakten zu Anonymous P2P zusammenzutragen, ist deutlich schwerer. Dazu unterscheiden sich die Ansätze einfach zu deutlich. Nebenbei ist es halt so, dass sich kein einziges System bisher wirklich durchsetzen konnte und dies wird auf absehbare Zeit wohl auch so bleiben.
Zum einen besteht für alle entsprechenden Dienste das Henne-Ei-Probleme: momentan wird nur sehr wenig angeboten, dadurch fühlen sich neue User nicht angesprochen und damit bleibt es weiterhin bei dem geringen Angebot. Da es halt mit Bittorrent und EDonkey zwei bewährte Systeme mit riesigem Angebot gibt, fehlt auch einfach der Umstiegsdruck. Einzig die relativ abstrakte Unsicherheit bei Urheberrechtsverletzungen erwischt zu werden, reicht wohl nicht aus, um zu Umstieg zu bewegen. Zum anderen bleibt das Bandbreitenproblem bestehen. Anonymität erfordert mehr Bandbreite. Wenn Daten über n Zwischennodes geleitet werden, wird n mal mehr Bandbreite im gesamten P2P-Netz benötigt als ohne diesen Umweg. Da die Bandbreite der Internetanschlüsse der Nutzer aber im Durchschnitt nur langsam ansteigt (insbesondere der Upload ist der kritische Punkt), sinkt einfach die Übertragungsrate auf den Faktor 1/(n+1). Damit sind all diese anonymen P2P-Netze chronisch überlastet und extrem langsam. Sie skalieren nicht vernünftig mit den immer mehr steigenden Datenmengen.
Nebenbei geht der Trend momentan auch in eine andere Richtung. So werden Filehoster wie Rapidshare benutzt, um dort Dateien verschlüsselt abzulegen und in mehr oder weniger geschlossenen Foren die URLs zu den Dateien zusammen mit den Schlüsseln zu verteilen. Ähnlich dazu ist die Wiederbelebung des Usenet zu beobachten, wo ebenfalls über die Server bestimmter Anbieter Abonnements für Newsgroups mit entsprechenden Daten bezogen werden können.
Ich bezweifle daher, dass Anonymous P2P tatsächlich steigender Nachfrage unterliegen wird. Die Nachteile werden dort auf absehbare Zeit wohl nicht gelöst werden.--Innenrevision 18:56, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hinweis zu Rechtsthemen! - Wie sieht es mit rapidshare aus?

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In den Hinweisen heißt es, man würde sich ja auch immer strafbar machen da bei den ganzen Tauschbörsen automatisch auch hochgeladen wird. Wie sieht es denn mit sowas wie rapidshare aus? da lädt man ja wirklich ausschließlich runter. Macht man sich da acuh beim download von urheberrechtlich geschützter Software strafbar oder nicht?

Na sicher. Was ne Frage. -92.77.85.193 20:20, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Steht doch alles im Artikel:

„Seit Umsetzung des 2. Korbes ist auch das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Material in Tauschbörsen in der Regel rechtswidrig und nicht mehr von der Ausnahmevorschrift des § 53 UrhG gedeckt. Das Herunterladen wird jedoch in der Praxis weiterhin weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt.“

Filesharing#Die_eigentliche_Haftung

Inkonsistenz - Die eigentliche Haftung

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Der Abschnitt "Die eigentliche Haftung" weist eine Inkonsistenz auf. Ein Satzt wurde dahingehend verändert, dass das Dowloaden nun verboten sei, der Rest bezieht sich alledings noch die gegenteilige Aussage. Die Aussage, dass der Download nun verboten sei ist imo nicht aus den genannten Quellen ersichtlich. Da ich allerdirgs selbst über kein Fachwissen verfüge, möchte ich eine kompetente Person bitten, den Sachverhalt zu prüfen.--Erlba zifra 07:18, 11. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Stimmt, das ganze ist nun etwas unverständlich. Ich kann mich daran erinnern, daß vor Jahresbeginn die Rechtspraxis so aussah, daß Filesharing, egal ob Up- oder Download, als Antragsdelikt identisch zur Ruhestörung gehandhabt wurde (solange außer dem Urheberrecht keine anderen Rechtsgüter betroffen waren): Wo kein Kläger, da kein Richter (und auch kein vorauseilender Gehorsam im präventiven Sammeln von Verbindungsdaten), sprich man kann solange laute Musik hören, bis ein Nachbar sich gestört fühlt. Hat sich an dieser Handhabung analog zur Ruhestörung jetzt etwas geändert oder nicht? --TlatoSMD 19:01, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Es hat sich durch die Gesetzesänderung dort nichts geändert. Das Downloaden und damit Aneignen von Daten bzw "Werken" ist nicht verboten - macht man ja auch sonst im Internet ständig. Verboten sind Urheberrechtsverletzungen. Und hier taucht dann die Aussage auf, dass aufgrund der "Unübersichtlichkeit oder so des Internets" der Download nur illegal sei, wenn er erkennbar Urheberrechtsverletzung ist. Ob er das ist beim Filesharing, da lässt sich vortrefflich streiten. Das ist auch insofern plausibel, als man ja wirklich an X Ecken Musik/Filme laden oder anhören kann, widerspricht ansonsten aber doch allgemeinen Rechtsprinzipien. Passend dazu wurde allerdings bisher noch nie jemand fürs Downloaden via Filesharing belangt. Wesentlicher mag hier aber das Sammeln von Beweisen sein - wie beweist du, dass jemand was (ganz) heruntergeladen hat (ohne Hausdurchsuchung)? Ist der Download von nur einem Viertel der Datei illegal, wenn man noch gar nicht prüfen kann, ob Dateiname und Inhalt auch übereinstimmen? Beim Upload ist es einfacher, denn Uploaden darfst du nur, wenn du der Urheberrechtsinhaber bist, was du natürlich nicht bist und auch weisst. Das Prüfen, was du da hochlädst, wird dann über Hash gemacht, so dass ein Chunk Upload schon reicht - wobei auch hier völlig unklar ist, ob ein Dateiteil, oder gar ein Log, plus "Zeugen" vor Gericht als Beweis gilt. Das wurde bisher aus gutem Grund von Musikindustrie und Co vermieden, sogar in USA. Fazit: Auf absehbare Zeit wird dir fürs Downloaden weder Staat noch Zivil ans Bein pinkeln, illegal ist es aber sehr wohl. Eine Quelle für eine der beiden Aussagen fehlt allerdings. --SchallundRauch 16:34, 6. Mär. 2008 (CET)Beantworten

ICQ

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Warum steht ICQ unter "Andere Netzwerke oder Clients"? Wenn damit gemeint ist das man mit ICQ auch Dateien tauschen kann, das kann man mit MSN, AIM, Yahoo, Jabber, IRC.. auch. --Lastwebpage 18:24, 6. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

recht du hast, habe icq aus der liste entfernt. Tsukasa 01:58, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Neues Gesetz

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http://www.golem.de/0804/58850.html

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/produktpiraterie4.html --Tankwart 16:44, 12. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

produktpiraterie ist etwas anderes filesharing. ansonsten ist die interpretation bestehender gesetze was p2p angeht nach wie vor offen. heute so morgen so. fast taeglich neue meldungen [1]. Tsukasa 02:04, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Wer lesen kann ist halt klar im Vorteil, steht ja alles da: "Der neue Auskunftsanspruch gegenüber Dritten gilt jedoch nicht für die gespeicherten Vorratsdaten von Telekommunikationsverbindungen." --SchallundRauch 23:27, 28. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Avast

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"...,weswegen es auch noch keinen Virenscanner gibt, der ähnlich einem Mail-Virenscanner Tauschbörsen Downloads automatisch scannt" Das stimmt nicht! Avast Antivirus z.B. hat einen P2P-Schutz.

Ist auch eh Käse, schon beim drüber-hovern mit der Maus oder markieren mit Cursor springt jeder reguläre antivirenguard an.--SchallundRauch 23:30, 28. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Jein. Der Guard macht haeuffig einen viel weniger gruendlichen Scan als das der regulaere Scanner tut. Allerdings haben die meisten Filesharingprogramme (wie z.B. Shareaza) eine Moeglichkeit, ueber Komandozeilenparameter, heruntergeladene Dateien automatisch nach dem Verifizieren scannen zu lassen. Das behebt das angesprochene Problem.
mfg, Old Death 16:54, 30. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Alle guards, die ich kenne scannen genauso wie das Hauptprogramm. Man kann lediglich die zu prüfenden Dateiendungen reduzieren, aber in mp3s und avis sind halt auch keine Viren enthalten. --Robin Goblin 22:14, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
In so ziemlich jeder Datei kann ausfuerbarer Schadcode sein, der Luecken in einem oder mehreren Medienprogrammen ausnutzt, um Rechner, die die Datei abspielen, zu befallen. Da sind weder mp3s noch avis ausgenommen. Meistens beruhen solche Attacken auf einem 'Buffer Overflow', durch den dann der schaedliche Code auf einen Teil des Speichers geschrieben wird, an dem normalerweise ausfuerbare Dateien stehen. mfg, Old Death 10:59, 14. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Da fallen mir jetzt spontan nur die Begriffe "hypothetisch", "akademisch", "theoretisch" und "nicht in der Praxis" ein.. --92.202.107.136 16:38, 23. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Das ist schade, sowas gibt's nämlich schon seit mindestens fünf Jahren. [2] --Eike 23:59, 23. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Genau mein Punkt. Theoretisch möglich, wird aber nicht gemacht. Wer Viren über Filesharing verteilt, setzt nicht auf ein bestimmtes "veraltetes" BS mit einem bestimmten SP und obendrauf noch eine bestimmte veraltete Version von Winamp. Auf die Dummheit der Nutzer setzen ist viel effektiver. --92.202.107.136 15:31, 24. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 Ich erspar mir den Kommentar. --Eike 15:50, 24. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Und es geht ja hier nicht nur um Media-Player. Schau mal hier (heute.de), was die beliebtesten Einfalltore für Hacker und Viren sind. Alle diese Programme haben Lücken beim einfachen Ausführen von Dateien, ob das jetzt Webdokumente, Flash-Inhalte oder .pdfs sind, spielt doch gar keine Rolle.
Old Death 14:43, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Hat das Filesharing in den letzten Jahren zu- oder eher abgenommen?

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Eine Frage: Hat das Filesharing, also das Volumen der verbreiteten Datenmassen, in den letzten 5-10 Jahren eher zu- oder eher abgenommen? Oder ist es in etwa gleichgeblieben? Wenn es so sein sollte, dass das Filesharing immer weiter zunimmt: Wird es dann irgendwann einen "Siedepunkt" geben, wo Film- Musikindustrie zum "großen Gegenschlag" ausholen? Ich fände das durchaus auch für den Artikel relevant. (nicht signierter Beitrag von 213.196.240.108 (Diskussion | Beiträge) 04:27, 7. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Wenn ich das so mitverfolge, würde ich sagen, dass in den letzten Jahren alles verstärkt über diverse Sharehoster und das Usenet läuft. Weil man da angeblich nicht so leicht erwischt werden kann. Aber für diese Behauptung müsste man dies mit einer seriösen Quelle belegen. -Yülli 19:37, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Glaube ich kaum. Das Angebot bei Sharehostern ist doch eher mager (nur Mainstream, nur kurz abrufbar) bis mies (Fakes, Qualität (Amateuruploader)), und dann noch die Renaissance der Multipart Rar-Archive mit Passwort. Plus Warten und mässige Downloadraten, außer man zahlt. Risiko des Downloadverlusts bei unstabiler Verbindung. Und Usenet kostet halt ordentlich Kohle. Zudem wird gegen Bittorrentuser bisher nicht rechtlich vorgegangen, warum auch immer. Ganz klar: Zunahme Filesharing, vor allem über Bittorrent. Über 10 Jahre sowieso, vor 10 Jahren gings ja gerade mal los mit Napster. Vor 5 Jahren war The Pirate Bay gerade mal gegründet. Der große Gegenschlag, der eher verzweifeltes Hinterherrennen ist, findet auch seit Jahren statt und hat den Höhepunkt mit verfassungswidrigen Gesetzen und korrupten Urteilen in Frankreich und Schweden definitiv erreicht. --Robin Goblin 22:11, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Usenet Anbieter betreiben teilweise Abofallen

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Ich hätte eine Anregung zur Erweiterung des Abschnitts über das Usenet. Ein Teil der Anbieter hat nicht gerade den besten Ruf, bzw. steht im Ruf, Abofallen zu betreiben. Bei der Anmeldung stehen die Kostenhinweise irgendwo ganz unten (unterhalb des Knopfes zum Anmelden für die 14tägige Testphase und ganz klein), und es ist nicht sofort ersichtlich, dass die 14tägige Testphase in einem Abo endet, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Teilweise gilt die 14tägige Testphase gar nicht für 14 Tage, sondern endet bereits vorher, wenn eine bestimmte Datenmenge erreicht wird. Dies steht aber natürlich nicht auf der Anmeldeseite, sondern auf einer anderen Seite. Ist natürlich schwierig, so etwas so zu formulieren, dass man dann nicht mit den Anwälten der entsprechenden Anbieter Probleme bekommt. Daher möchte ich das lieber jemandem überlassen, der sich mit solchen Themen auskennt. Zur Information verweise ich auf http://www.netzwelt.de/news/72206_3-firstload-de-abo-masche-alpenland.html bzw. auf http://usenet-provider.bplaced.net/index.php/usenet-anbieter-mit-abofallen

Im Zweifelsfall einfach die Website des Anbieters ansehen und sich dann vorstellen, man sei ein 14jähriger auf der Suche nach Musik oder Filmen. Alles, was unterhalb des Anmelde-Knopfes ist, liest der nicht! Es gibt durchaus Anbieter von kostenpflichtigen Diensten, die die Abo-Information oberhalb des Anmeldeknopfes deutlich sichtbar unterbringen.

Ich verwende u.a. die Site eines Usenet-Anbieters im Unterricht als Beispiel für Gefahren im Internet. Mehrere meiner Schüler hatten bereits Probleme mit Abofallen, auch von Usenet-Anbietern.

-- 87.163.106.189 21:39, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Nachtrag: Auch hier gibt es noch was zu dem Thema von der Verbraucherzentrale Hamburg: http://www.vzhh.de/telekommunikation/30115/abofalle-stur-bleiben.aspx

-- 87.163.106.189 21:48, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

wiederholte Abmahnungen statt Klage

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Wird auf Abmahungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing nicht reagiert, kommt es in der Praxis manchmal vor, dass die tätige Anwaltskanzlei eine Mahnung mit Gebühren herausschickt und wenn der Abgemahnte dann weiterhin nicht reagiert versucht, die Abmahngebühr samt Mahngebühren über einen Gerichtsvollzieher einzufordern, aber keine Klage einreicht. Obwohl diese Prozedur im juristischen Sinne eigentlich nicht korrekt abläuft, werden Gerichtsvollzieher tatsächlich tätig. Ich bin kein Jurist und verstehe nicht, was sich hinter dieser fragwürdigen Vorgehensweise konkret verbirgt, denke aber daß jemand der sich damit auskennt, dazu einmal einen Absatz im Artikel verfassen sollte. --GoaSkin 20:59, 14. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

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Da das BVerfG ja jetzt geurteilt hat müsste der Abschnitt Rechtliches entsprechend überarbeitet werden. -- 84.137.234.55 22:06, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Quelle: Verluste durch Filesharing

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Verluste durch Filesharing sind stark übertrieben - US-Rechnungshof: Zahlen der Musikindustrie ohne solide Basis, unter golem.de. Nemissimo RSX 22:24, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

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Leider ist diese Seite nicht mehr erreichbar: Anleitungen zu Filesharing-Clients auf netzwelt.de (nicht signierter Beitrag von 217.89.51.34 (Diskussion | Beiträge) 13:34, 20. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

07:01, 2. Jul. 2010 Onee (Diskussion | Beiträge) K (45.595 Bytes) (Der Link war dann doch ein wenig sehr einseitig. (WP:WEB))

Ist die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf nun ein Freund oder Feind der Filesharer. Ich kenn nur Günni, möge der Teufel seiner Seele gnädig sein ...--91.34.153.244 17:47, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

§97a UrhG

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Der Artikel besagt Nach der seit 1. September 2008 geltenden Vorschrift §97a UrhG sind Abmahngebühren in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro beschränkt. Ausgenommen davon ist die Tauschbörsennutzung im gewerblichen Ausmaß. Damit sind die reinen Anwaltsgebühren gemeint, nicht die gesamte Forderungssumme, richtig? Sollte man vielleicht deutlicher machen, damit keiner irrtümlich denkt, dass man höchstens 100 Euro für die erste Abmahnung bezahlen muss. Ich trau mich aber nicht, es zu ändern, da ich mich zuwenig auskenn. --91.35.99.157 17:06, 19. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Da die Abmahngebühren die Gebühren sind, die man im Fall einer Abmahnung zu zahlen hat, ist damit die Gesamtsumme gemeint, zumindest so weit ich das verstanden habe.
Old Death 12:37, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Danke. Ich glaube, ich hatte missverstanden, was eine Abmahnung eigentlich ist. Ich hatte fälschlich angenommen, dass eine Abmahnung zusätzlich zu den Gebühren eine Art Strafgeld umfasst. Was Unsinn ist, nachdem ich mir den Artikel genauer durchgelesen habe. Niemand darf einfach so Strafgelder festlegen und die mit der Abmahnung verbundene Zahlung gilt nur die durch die Sachverhaltsprüfung enstandenen Kosten ab. --91.35.86.13 16:26, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Hat sich insgesamt erledigt, da der gesamte Satz nicht dem Inhalt von §97a UrhG entspricht. Zwar ist dort unter normalen Umständen eine Beschränkung des Aufwendungsersatzes auf 1000€ vorgesehen, dort steht aber nichts von einer Begrenzung der Abmahnsumme auf 100€. Darum habe ich den gesamten Satz gestrichen. Der trägt auch außer falscher Rechtsvorstellungen nicht viel zum Artikel bei. 2A02:8108:45C0:EEF7:C9C5:A3AD:51C2:DE06 21:21, 30. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Nach kurzer Recherche: Der Satz bezog sich auf die alte Fassung des Gesetzes. Die neue Fassung deckelt in § 97a den "Gegenstandswert" (auch "Streitwert") auf 1000 €. Anwälte berechnen ihre Gebühren in Abhängigkeit des Gegenstandswertes, also des Wertes, bei dem es in der Sache geht. Der ist jetzt auf 1000 € gedeckelt, während früher Abmahner oft 10000e € Gegenstandswert angesetzt haben, indem sie Pi mal Daumen geschätzt haben wie oft z. B. ein Film heruntergeladen wurde und wieviel Lizenzkosten dadurch verloren gegangen sind. Ein Gegenstandswert von 1000 € führt zu "Abmahngebühren" von ungefähr 160 € nach Gebührenordnung. Also ist das sehr wohl gedeckelt. Vielleicht findet sich hier ja jemand. Habe aber gerade keine Zeit, das durch etwas Korrekteres zu ersetzen. Siehe auch https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/44124587_kw16_vorschau/211918 zur damaligen Bundestagsdebatte. --mauriceKA (Diskussion) 13:49, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Tor anonymisiert Filesharing nicht

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Im Artikel steht, man könne Tor verwenden, um Filesharing zu anonymisieren. Das stimmt (meist) nicht. Siehe https://blog.torproject.org/blog/bittorrent-over-tor-isnt-good-idea (nicht signierter Beitrag von 91.21.38.187 (Diskussion) 17:02, 15. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Hat schon jemand eingearbeitet. --Robin Goblin 12:13, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

WOW Patches

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Die werden ja im Prinzip (unter anderem) über Filesharing verteilt (Schön maskiert als "Downloader"). Wie könnte man das in den Artikel integrieren? Weiss jemand genauer, ob die, so vermute ich, das bittorrent-Protokol benutzen? --Robin Goblin 12:13, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Jep, so weit ich weiss, tun sie das. Old Death 14:21, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Filesharing vs. P2P

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Das Thema Filesharing wird m.E. derzeit (unvollständig) nur auf Basis von P2P geführt. Weitere - insbesondere auch rechtlich - interessante Ansätze wie bspw.: http://www.ciiju.de, die sich dem legalen Tauschen nach §53.1 UrhG verschrieben haben und diesbezüglich (vorerst?!) zentral hosten (müssen?!), bleiben hier außen vor. Ich denke, die Diskussion und der Artikel sollten erweitert werden. -- Ciijuser 12:37, 22.11. 2010 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 217.7.180.3 (Diskussion) )

Ist noch ein bisschen neu für die WP. Vielleicht erst mal einen Artikel über ciiju selbst schreiben? Dann bleibt immer noch das Problem, dass WP per definitionem nicht entscheidet, was filesharing ist, sondern nur "abbildet", was andere filesharing nennen. Von mir aus könnten da etwa auch die one click hoster rausfliegen oder in eine Rubrik 'Ähnliches/Alternativen', denn wenn Medien über Filesharing berichten, sind die mMn nicht gemeint. Zu guter letzt ist ciiju auf Musik beschränkt, was es aber nicht -mMn- per se disqualifiert. --Robin Goblin 03:37, 12. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Stimmt... Aber wenn wir hier schon von ciiju.de sprechen, wieso ist diese Seite eigentlich legal "im Rahmen der Privatkopie", wie es dort heißt?
Old Death 20:06, 13. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ciiju ist deshalb bei differenzierter rechtlicher Betrachtung als legal anzusehen, da es technisch auf Basis des §53.1 UrhG umgesetzt ist, was das Austauschen von Musik zwischen Verwandten und engen Freunden auch nach Nivellierung des zweiten Urheberrechtkorbs im entsprechenden Rahmen als zulässig gestaltet. Grob umschrieben: D.h., dass bei voller Interoperabilität (mp3) eine Wasserzeichenverfahren angwendet wird, was den "illegalen" Nutzer eine Nutzung ein wenig vergrämt (illegales Nutzungsverhalten ist halt bequemer als Ciiju), den legalen Nutzern aber die Möglichkeit bietet sich von Musik der Freunde nicht nur anregen zu lassen, sondern diese eben auch zu hören und zu tauschen (max. 7x). Insgesamt ein technisch und rechtlich ziemlich komplexes Projekt, was von intelligenten Köpfen (Prof. & Mitarbeiter) der Uni Göttingen, PFH Göttingen, Uni Kassel und in Abstimmung mit Experten des Fraunhofer SIT vorangetrieben wird. Die weitere rechtliche Detailumschreibung würde aber etwas langwieriger sein, da deutsche Top-UrhG-Rechtsexperten allein hierzu ein Gutachten von >100 Seiten verfasst haben (die Musikindustrie und der Musikverband kennen dieses Projekt, erachten es aber bei aller rechtlicher Zulässigkeit derzeit noch für recht progressiv). -- Ciijuser 21:31, 19.12. 2010 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 77.176.83.162 (Diskussion) )

"Kopierbörse" korrekter als "Internettauschbörse"?

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>>In den Medien wird öfters der Begriff „Internettauschbörsen“ verwendet. Dieser Begriff spielt auf die Variante des Filesharing an, bei der sich der Nutzer dazu verpflichtet, anderen Nutzern über das Internet einen Teil seiner Dateien zur Verfügung zu stellen und er im Gegenzug die Möglichkeit erhält, auf vorhandene Dateien anderer Teilnehmer zuzugreifen. Die Bezeichnung Kopierbörse wäre eigentlich korrekter, weil die Daten von Computer zu Computer kopiert werden, ohne dass das Original selbst den Besitzer wechselt
Meine Meinung: Kopieren und Tauschen widerspricht sich nicht. Auch Kopien können gegen andere Kopien getauscht werden -> Kopierbörse wäre nicht korrekter, sondern würde sogar die Information(en) vorenthalten, dass es sich um eine TAUSCHhandlung (Leistung und Gegenleistung) vollzogen über das bzw. im INTERNET handelt. (nicht signierter Beitrag von 80.121.13.84 (Diskussion) 18:11, 2. Jul 2011 (CEST))

Ich denke, dass der Begriff "Tauschbörse" eigentlich ausgedient haben sollte, weil nicht im eigentlichen Sinne getauscht wird, sondern nur verteilt. Man kann nicht wirklich von tauschen sprechen, wenn in vielen Fällen der Gebende nichts vom empfangenden Tauschpartner erhält, sondern höchstens der Einzelne der Gemeinschaft gibt, und diese ihm dafür etwas zurückgibt. Noch krasser ist das Wortmissverständnis bei Leuten, die zwar herunterladen, jedoch selber keine Bandbreite für den Upload zur Verfügung stellen.
Allerdings komme ich (ohne Anglizismen zu verwenden) auch nicht auf einen grünen Ast, wenn ich nach einem besseren Begriff suche. Das engl. Wort filesharing, also Dateien teilen, beschreibt den Vorgang hundert mal besser wie das entsprechende deutsche Wort. Vielleicht könnte man ja von Dateisharing sprechen...? Das wäre dann so ähnlich, wie das bereits eingedeutschte Wort Carsharing. (Bei dem es ja auch keine halbwegs gut klingende Übersetzung gab.)
Old Death 18:02, 3. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Tatsache ist, das die Allgemeinheit nicht/kaum von "Kopierbörse" spricht und das ist das Entscheidende. --Gabbahead. 00:54, 4. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Das mag eine Tatsache sein, jedoch bedeutet eine Mehrheit hinter sich zu haben nicht automatisch einen Rechtsanspruch. Wäre dem nämlich so, dann gäbe es bsp.-weise den Genitiv in weiten Teilen Deutschlands bereits nicht mehr als Teil der Grammatik - und du wirst zustimmen, dass das (glücklicherweise) noch nicht der Fall ist.
In diesem Falle wäre das erwünschte Ziel der Diskussion die Findung eines besseren Terms, um zumindest darauf hinweisen zu können, dass zwar die Allgemeinheit den Term "Tauschbörse" verwendet, obwohl dieser Begriff für einen Laien einige falsche Annahmen impliziert und man daher das Wort "XY" zur Beschreibung der Sache geeigneter wäre.
mfg, Old Death 02:19, 5. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Zunächst dürfen wir als Wikipedianer keine Begriffe erfinden, insbesondere im Lemma Wikipedia:TF#Allgemeines; Wir müssen etablierte nutzen. In diesem Falle also wohl, was die Fachwelt, der "allgemeine Sprachgebrauch" und "die Medien" benutzen. Die Fachwelt (behaupte ich jetzt mal, etwa die Programmierer des eMule-Clients sowie von Mods) sagt Filesharing, schon allein, weil sie englisch beeinflusst ist. Über den allgemeinen Sprachgebrauch lässt sich trefflich streiten, mein Freundeskreis sagt Filesharing, aber der ist ja auch von mir beeinflusst. ;) Da kommen wir jedenfalls kaum weiter. Tja, und die Medien (ach, nehmen wir noch 95% der Politiker dazu), da sind wir uns hoffentlich einig, sind bei dem Thema inkompetente Idioten und reden meist von "Tauschbörsen", wenn nicht gar von "im Internet". Letztlich kommt noch hinzu, dass der Artikel nicht nur "ich zieh mir Filme über bittorrent" behandelt, sondern zumindest am Rande auch die Anfänge und neue Netzwerk-Konzepte, die nun wirklich nichts mit "Tausch"-"Börse" zu tun haben wie etwa Streaming, Swarms, Online-TV. --Robin Goblin 02:13, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Da stimme ich eindeutig zu. Vielleicht sollte man im Artikel den Leser auf den Gebrauch dieses "fachfernen" Wortes aufmerksam machen und von dessen Gebrauch abraten...?
Old Death 18:12, 3. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Zumindest habe ich den Begriff jetzt erst einmal durch Fachvokabular an den meisten Stellen im Artikel ersetzt (und dabei noch einige andere Änderungen vorgenommen).
Old Death 19:08, 3. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist Mist

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wird hier belegt: http://www.ferner-alsdorf.de/2012/01/desastros-filesharing-abmahnung-auf-wikipedia/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/?isalt=0 --Historiograf 18:00, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten

sehe ich genauso! --Sylvia Nickel 18:31, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Schön, dass ihr den Link schon gepostet habt. Ich konnte dem Artikel nur entnehmen, dass angesichts der Komplexität der Materie Fehler in dem Artikel sind, die (Link) einzeln behandelt. Liebe Wikipedianer, danke für Eure Bemühungen. Kussi und nen 5er :p (nicht signierter Beitrag von 85.178.198.188 (Diskussion) 20:41, 28. Jan. 2012 (CET)) Beantworten
Die Kritikpunkte, die Rechtsreferendar Ferner in seinem Beitrag dankenswerterweise sehr exakt herausgearbeitet hat, sind auch für den juristischen Laien nachvollziehbar. Zum Glück haben wir eine Qualitätssicherung für Rechtsthemen. Ich habe mir erlaubt, den Artikel dort einzutragen. -- W.E. Disk 08:49, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Einige Vorschläge: Einige Punkte, z.B. "Ermittlung/Haftung der Anschlussinhaber" oder "wann ist etwas gewerblich" ausgliedern, weil dies Fragen nicht nur bei Filesharing relevant sind. Strikte Gliederund in Zivilrechtlich und Strafrechtlich, jeweils mit Unterpunkten wie z.B. "für eine Haftung (Schadenersatz, Unterlassung ...) sprechen", "gegen eine Haftung sprechen" und "Urteile (Stand 2011)". Dazu sollten die Historie etwas beleuchtet werden, also z.B. warum und bis wann es Hausdurchsuchungen gab etc. -- Generalinquisitor 12:33, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten
[Kommentar] Ich wünschte, die Autoren solcher Artikel könnten sich in ihren Abschlussworten damit schmücken, den Artikel editiert und verbessert zu haben, anstatt ihn nur in seine Einzelteile zerlegt zu haben...
Old Death 17:01, 30. Jan. 2012 (CET)Beantworten
[Kommentar] Es schmückt halt nicht mehr und es ist zum Risiko geworden. Ich wünsche, die Inquisitoren hier würden Größe besitzen und es wieder attraktiv machen mitzuschreiben. Hätte er hier geschrieben, wäre es doch sofort rückgängig gemacht oder wegen Irrelevanz gelöscht worden. Für mich hat das Thema keine relevanz, eigentlich sollte der ganze Absatz -weil er mich nicht betrifft- sofort gelöscht werden. Also komm runter, höre auf den Beleidigten zu spielen und freue Dich über den Hinweis, nur so kann der Artikel besser werden. (nicht signierter Beitrag von 217.83.42.183 (Diskussion) 01:32, 31. Jan. 2012 (CET)) Beantworten
Wir schweifen vom Thema ab. Jemand hat Fehler erkannt und dargestellt. Dieser Jemand hat aber keine Zeit oder keine Lust, selbst Hand anzulegen. Trotzdem bestehen die Mängel fort und wir sollten dankbar sein, dass uns jemand darauf aufmerksam gemacht hat. --W.E. Disk 09:20, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Wir hatten schon einmal eine mMn sehr gute Auftrennung nach strafrechtlichen und zivilrechtlichen, aber es wird halt immer viel am Artikel rumgepfuscht. Die genannte Kritik sollte durch einen Rollback auf eine ältere Version zu beheben sein - Macht ihr euch die Mühe? (und wer von "mods" schwafelt hat noch keine 5 Minuten bei WP verbracht) Ansonsten gilt: Wer alles besser weiss (und sogar Quellen hat?), nur meckert, und sich darauf zurückzieht, man könne keine belegten Änderungen vornehmen, hat wenig Glaubwürdigkeit. --Robin Goblin 19:14, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Beweislage

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Der Abschnitt

"Die Beweislage[Bearbeiten] Sogenannte „Abmahnkanzleien“ agieren bei Abmahnungen wegen Filesharingaktivitäten auf rechtlich und tatsächlich schwierigem Gebiet. Die Rechtsprechung verlangt ausreichende Beweise für die Vorwürfe. Einfache Behauptungen reichen nicht aus. Problematisch ist auch, dass hinter manchem Titel ein ganz anderes Werk steckt, als vermutet. Die Ermittler gehen daher immer mehr dazu über, mit sogenannten Hashcodes zu ermitteln, die eine Art Fingerabdruck darstellen. Screenshots und Eidesstattliche Versicherungen und auch die Möglichkeit, die Ermittler als Zeugen aussagen zu lassen, schaffen nach entsprechenden Urteilen kein ausreichendes Beweismaterial für die Gerichte. Die Rechtslage ist nach wie vor unklar: In der Literatur wird teilweise geschrieben, der Download habe keine Folgen für den Anschlussinhaber.[20]"

gibt in keiner Weise die Wirklichkeit wieder. Das Gegenteil ist der Fall. Der Abgemahnte muss sich entlasten und die Klagen wurden bis vor Kurzem mehr oder weniger durchgewunken. Ich habe daher den Absatz, der zudem auf einen Aufsatz aus 2006 verweist, herausgenommen.--95.89.80.215 21:46, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten

2006? Keine Änderung in 12 Jahren?

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Im Abschnitt "Landesvergleich und Ausblick" steht das: "Auch in Frankreich, der Schweiz und Österreich finden wie in Deutschland zur Zeit (2006) rege Debatten […]". Leute, es sind 12 Jahre vergangen, kann es möglich sein, dass sich seitdem in der Sache nichts mehr getan hat? Und jetzt in dem Satz noch von "zur Zeit" zu sprechen, ist schon reichlich absurd. Kann sich denn mal jemand den Texten annehmen? Oder hat sich exakt Null verändert, in den letzten 12 Jahren? --91.64.224.116 13:03, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Verbesserungsvorschlag

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Mir wurde der Artikel von der Wikipedia als "einfache Bearbeitung" schon ein paar Mal vorgeschlagen, aber hier kann sich jeder eventuell nur die Finger verbrennen. Ich werde die toten Link, die als Belege dienen sollten, die zu einzelnen Anwaltskanzleinen führen hier rauslöschen. Die stellen IMHO nur Werbung dar (Branchenverzeichnis). Die ersten Abschnitte zu "Rechtliche Auseinandersetzungen um Filesharing" gehören in den bereits bestehenden Artikel Vorratsdatenspeicherung. Darauf kann man ja auch verlinken.

Ich weiß, dass es Arbeit ist solche Abschnitte zu schreiben. Ich würde aber vorschlagen die Abschnitte dazu komplett wegzulöschen und dann auf die vorherige Version in der Diskussion zu Vorratsdatenspeicherung hinzuweisen und zu verlinken. Damit sich die Bearbeiter von "Vorratsdatenspeicherung" das, was sie davon (noch) gebrauchen können, aus dem gelöschten Abschnitt heraussuchen können - falls man davon überhaupt noch etwas gebrauchen kann. --Eneliting (Diskussion) 01:05, 20. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Hier gibt es keine chronologische Ordnung, in den Qellen sowie auch in den Abschnitten stehen die alten Belege aus 2008 vor den ganz alten Belegen aus 2004. Eneliting (Diskussion) 01:40, 20. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Ich habe folgendes in die "Weblinks" eingebaut: "Aktuelle (Presse-) Mitteilungen zum Thema Filesharing beim Bundesgerichtshof". Dort findet man direkt eine ganze Auflistung zu dem Thema und sieht was aktuell ist oder nicht. Irgendwelche Leute haben hier Juristen-Zeitungen verlinkt und unter Weblinks eingebaut. Ohne zu erwähnen dass der Link zu einem einzelnen Urteil (aus dem Jahr 2012) führt. Das sieht man auch nicht am Text des Links - und man sieht natürlich auch kein "Abrufdatum". So eEneliting (Diskussion) 03:33, 20. Feb. 2022 (CET)twas unter Weblinks einzubauen ist echt wenig hilfreich - "was schnatterente.de" dort soll, habe ich noch nicht so ganz heraus bekommen. Das ist auch alles alt, vom 07.02.2013, ohne das man es als alt erkennen könnte. Das hat in den Weblinks nichts zu suchen, sondern könnte höchstens einen Satz belegen. Da nicht mehr nachvollziehbar ist, was die Verlinkungen unter WEBLINKS "belegen sollen". Schmeiss ich viele davon jetzt raus. Eneliting (Diskussion) 02:09, 20. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Ich habe hier ein paar Daten in den Belegen nachgetragen, damit man erkennen kann, was wann war, damit es die Historiker irgendwann mal einfacher haben... Viele Sätze sollten in die Vergangenheitsform umgeschrieben werden. Ich breche die Bearbeitung jetzt hier mal ab. Meine Ergänzungen/Updates müssen erst mal gesichtet werden. Ich würde mich ärgern, wenn die Arbeit um zumindest ein paar Belege nachzutragen, im Ganzen nicht akzeptiert würde. Eneliting (Diskussion) 03:33, 20. Feb. 2022 (CET)Beantworten