Diskussion:Florian Streibl

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 91.5.222.196 in Abschnitt RA am OLG/BayOLG
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RA am OLG/BayOLG[Quelltext bearbeiten]

Die Zulassung zum OLG / BayObLG konnte man damals erst frühestens 5 Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft erwerben. Herr Streibl kann demnach nicht direkt nach dem Jurastudium (vor oder nach dem Referendariat, das auch noch fehlt) dort zugelassen worden sein. (nicht signierter Beitrag von 91.5.222.196 (Diskussion) 16:55, 24. Okt. 2012 (CEST))Beantworten