Diskussion:Grafschaft Bentheim

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Str1977 in Abschnitt Großzitat
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Hi,

wer ist verantwortlich für den Eintrag zu: Bodo Graf zu Bentheim-Tecklenburg-Rheda, Sterbejahr 2006?

Bei einer Recherche heute bin ich darauf gestoßen.

Mein Onkel lebt noch!!!!!


Ich finde es unverantwortlich und empörend, solch einen Eintrag einzufügen, ohne sich zu vergewissern, daß

1. der Name richtig und vollständig ist (so, wie von mir oben geschrieben),

2. daß derjenige tatsächlich gestorben ist.

Mit sehr unfreundlichen Grüßen Kordula Knop (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.83.108.189 (DiskussionBeiträge) 11:51, 20. Apr. 2007) --217.232.148.80 12:21, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Wurde von IP 217.83.108.189 auf die Diskussionsseite von IP 87.187.88.229 geschrieben, welche wiederum Urheber des beanstandeten Eintrags ist. Kann sich das bitte mal jemand ansehen? --217.232.148.80 12:21, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Habe Bodo Graf zu Bentheim-Tecklenburg-Rheda gelöscht, da er da gar nicht hingehört! -- Jüppken 18:20, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Heirat von Anna, Erbin der Grafschaft Lingen

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Betrifft Wiki-Artikel Lingen (Ems): "Lehnsherren der Grafschaft wurde der Graf Maximilian von Egmond. Durch die Heirat seiner Erbin Anna von Egmond, des Prinzens von Wilhelm I. von Oranien-Nassau, gehörte Lingen ab 1578 zum Haus Oranie und somit zur Utrechter Union." Laut des Wiki-Artikels heiratete Maximilian von Egmond (Graf von Buren) er Anna und wurde somit Graf von Lingen.

Diese Angabe stimmt mit der sehr vertrauensvollen Quelle "Geschichte des vormaligen můnsterschen Amtes Meppen von J. B. Diepenbrock" überein. In dieser Quelle wird aber nur vom Graf von Buren berichtet. Die Quelle "Geschichte des Kreises Lingen: Die allgemeine Geschichte, R. von Acken, Seite 220, unten" berichtet das folgende:

Graf Konrad, welcher ….., starb im Jahre 1556. Seine einzige Tochter, Gräfin Anna, vermählte sich mit Graf Everwye von Bentheim, so dass nunmehr Tecklenburg-Rheda an Bentheim fiel. Beide Quellen berichten von einer Tochter Anna. Die erste Überprüfung zeigt, dass eine der beiden Quellen falsch sein muss. Auf der Internetseite ([1]) steht: Everwin III. Graf von Bentheim

Everwin III. erblickte im Jahr 1536 das Licht der Welt. Mit dem Tod seines Vater Arnold I. wurde er der Graf von Bentheim. Im Alter von 17 Jahren heiratete er die wesendlich ältere Erbtochter Anna des Grafen Konrad von Tecklenburg. Durch dessen Tod fiel die Herrschaft über die Grafschaft Tecklenburg an das Haus Bentheim. Die Ehe zwischen den beiden scheint wenig erfreulich verlaufen zu sein. Nach einem Ehestreit um die „geschäftsführende Herrschaft über Tecklenburg“ ließ Everwin III. seine Gattin sogar in selbiger festsetzen. Nur das gewaltsame Eingreifen des Grafen von Oldenburg konnte sie befreien. Der frühe Tod von Everwin III. mit 26 Jahren (1562) beendete so nicht nur die Eheprobleme, sondern hatte auch zur Folge, dass Gräfin Anna die Regierungsgeschäfte im gesamten Gebiet für ihren noch unmündigen Sohn Arnold übernahm.

Grafschaft Bentheim nicht viel eher als 1228, davor wahrscheinlich eine Herrschaft

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Erst als sich die Grafen aus Holland aus dem Hause der Gerulfinger in Bentheim niederließen, wurde Bentheim und dazugehörige Besitzungen in der näheren Umgebung zu einer gemeinsamen Grafschaft aufgewertet. Mit anderen Worten der Titel Graf von Bentheim gab es wahrscheinlich nicht viel eher als 1228(Erstnennung der comitatus Bentheim). Zudem nannte sich das Burgmannsgeschlecht von Bentheim seit mindestens 1235 von Sebelingen, wahrscheinlich aus dem Grund, dass die Gerulfinger in Bentheim residierten und zudem der Grafentitel und die Grafschaft Bentheim inzwischen entstanden war. Siehe dazu:

  • Veddeler, D.: Eylart von Bentheim Stammvater der Ritter von Sebelingen. In: Bentheimer Jahrbuch 1996, Band 135. Heimatverein der Grafschaft Bentheim; Hellendoorn KG, Bentheim. 1995. S. 178-180
  • Veddeler, P.: Die territoriale Entwicklung der Grafschaft Bentheim bis zum Ende des Mittelalters. (Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas von Niedersachsen, H. 25), Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1970.

MfG.--Radiergummischreiber (Diskussion) 15:25, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Radiergummischreiber, hast du auch genauere Berichte über die Grafen von Bentheim? Mir ist da im Moment noch zuviel "wahrscheinlich" dabei. Der erste Graf von Bentheim sollte doch irgendwo bezeugt sein; im Moment sieht das Ganze zuviel nach Theoriefindung aus. Allerdings ist der Artikel in der Tat verbesserungswürdig, da gibt es viel, was da nicht hinein gehört. Es geht ja um die Grafschaft Bentheim als Territorium und nicht um das Adelsgeschlecht – die Linien gehören hier nicht hin. Viele Grüße --Jüppken (Diskussion) 17:47, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Jüppken, zumindest müsste man die Nuance machen, dass es durchaus denkbar ist das die Grafschaft Bentheim erst im frühen 13. Jahrhundert seinen Status als Grafschaft erhalten hat. Bentheim wäre nicht das einzige Gebiet in der Region zum Beispiel Steinfurt ist auch nur eine Herrschaft gewesen(bis 1495) warum sollte es anders sein mit Bentheim?. Vor 1228 wird das Herrschaftsgebiet von Bentheim nie als Grafschaft erwähnt.
Der Beweis dieser Veddelertheorie wird erschwert dadurch das das Gebiet Bentheim immer im Besitz eines Grafen gewesen ist, was aber sicherlich nicht dasselbe ist, wie der Titel Graf von der Grafschaft Bentheim. Kurzum: zumindest der Titel Graf von Bentheim sollte vor 1228 mit Vorsicht verwendet werden.

Mfg--Radiergummischreiber (Diskussion) 18:20, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Aufteilung des Artikels Grafschaft Bentheim

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Vieles was hier steht, könnte einen eigenen Artikel verdienen. Grafschaft Bentheim steht nicht Synonym für die Grafschaft Bentheim-Steinfurt und was hat die Linie Bentheim-Tecklenburg mit der Grafschaft Bentheim zu tun?

Da müsste familiär auch noch einiges über mehrere Artikel verteilt werden zum Beispiel Götterswyck und zum anderen und Grafentitel "Graf von Bentheim-Tecklenburg" oder unter Grafschaft von Tecklenburg bringen, dasselbe (Bentheim-)Rheda und (Bentheim-)Steinfurt.

Mfg --Radiergummischreiber (Diskussion) 17:12, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Wikipedia ist ein lebendes Objekt - je mehr gute Artikel, desto besser. Solange es aber keine eigenen Artikel zu anderen Linien/Nebenlinien/... gibt, sollte der Inhalt im Artikel hier bestehen bleiben. Wenn wir dann andere "Fachartikel" haben, kann ja entsprechend verwiesen und die Beziehungen im Artikel hier niedergelegt werden. --krassdaniel (Diskussion) 18:41, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Keine Angst, ich habe nur die Tecklenburger entfernt die schon im Artikel Bentheim-Tecklenburg aufgelistet werden. Die Linie Bentheim-Steinfurt hat ja schon was mit der Grafschaft Bentheim zu tun da diese auch tatsächlich Grafen von Bentheim lieferten und liefern. Mfg--Radiergummischreiber (Diskussion) 18:49, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Urgeschichte besser untergebracht im Landkreis Artikel

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Krassdaniel siehe dir bitte die anderen Grafschaften Artikel an: Oldenburg usw, man fängt durchgehend im frühen Mittelalter an und nicht im Paläolithikum(Alte Steinzeit) oder der Bronzezeit. Besser wäre diese Urgeschichte im Landkreis Artikel unterzubringen. Und anstelle des heutigen Verweis, durch einen spezifischen Verweis zur Geschichte der Grafschaft Bentheim zu ersetzen. mit freundlichen Gruß --Radiergummischreiber (Diskussion) 00:25, 13. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Mit der pragmatischen Umsetzung kann ich gut leben :) Grüße aus dem Norden, --krassdaniel (Diskussion) 18:37, 13. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Haus Bentheim-Tecklenburg

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Also ich finde das der Zweig Tecklenburg zumindest die Personen die nicht auch Graf von Bentheim gewesen sind nichts auf dieser Seite zu suchen haben. Das wäre so als würde man die ganzen Gerulfinger hier aufführen. Wenn dann gehören diese nur auf eine Seite Götterswyck (Adelsgeschlecht) und/oder auf die Seite Grafschaft Tecklenburg. Gegen den Verweis auf diesen Zweig habe ich nichts an sich einzuwenden, da der geführte Familienname für Verwirrung stiftet, wie gesagt hat dieser Zweig sogar schon seine eigene WikiSeite: Bentheim-Tecklenburg. MfG --Radiergummischreiber (Diskussion) 21:08, 9. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Wenn ein eigener Artikel vorhanden ist, reicht hier ein kurzer Verweis und die Einbindung des "Zweigs" als Hauptartikel völlig aus. --krassdaniel (Diskussion) 17:52, 10. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Gehört dem Hochadel an?

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Ich kann mich ja irren, aber muss da nicht die Vergangenheitsform benutzt werden, denn soweit mir bekannt ist, haben wir vor langer langer Zeit den Adel in Deutschland abgeschafft! (nicht signierter Beitrag von 91.61.124.119 (Diskussion) 21:25, 11. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Es ist ein offenbar unausrottbarer Irrtum, dass „der Adel in Deutschland abgeschafft“ sei. Lediglich dessen Sonderrechte wurden 1919 bzw. 1920 abgeschafft - und neue Adelstitel dürfen nicht verliehen werden. --Hvs50 (Diskussion) 15:28, 15. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Nein, es ist ein unausrottbarer Irrtum, daß nur die Sonderrechte abgeschafft worden seien. --Nuuk 08:55, 30. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Großzitat

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Ich habe mir erlaubt, dass von Benutzer:Ucm-ge eingefügte Großzitat erst einmal auszukommentieren. Ich finde, es ist im Artikel ein wenig fehl am Platz, würde viel eher nach Wikisource passen, nach dem Vorbild von Neue Erdbeschreibung (Büsching): Ravensburg. Schöne Grüße   hugarheimur 00:30, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ja, das erscheint sinnvoller, als den Gesamttext im Artikel wiederzugeben. Danke für die Arbeit! --krassdaniel (Diskussion) 19:07, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Auskommentieren ist fast nie eine gute Idee. So liegt der Text unsichtbar als Datenballast herum, in diesem Fall über sechs Jahre lang. Daher sei er hierher verschoben. Str1977 (Diskussion) 22:33, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Aus: Anton Friedrich Büsching (1724–1793): „D. Anton Friderich Büschings neuer Erdbeschreibung dritten Theils erster Band, worinnen das Königreich Böhmen, der östreichische, burgundische, westphälische, chur-rheinische und oberrheinische Kreis beschrieben werden. Hamburg, bey Joh. Carl Bohn, fünfte Auflage, 1771. Darin: „Der Westphälische Kreis.“, S. 622–1012. „Die Grafschaft Bentheim“, S. 931–940.

Die Grafschaft Bentheim

§. 1. Von der Grafschaft Bentheim hat D. Johann Westenberg (Ohne 1595 – Oldenzaal 1636 [1]) eine Charte gezeichnet, welche Blaeuw (Joan Blaeu, 1596–1673, niederl. Kartograf), Gerhard, Valk und Peter Schenk herausgegeben haben. Man sieht diese Grafschaft auch auf den oben S. 626 von dem Hochstift Münster angeführten Charten.

§. 2. Sie ist von der niederländischen Provinz Ober-Yssel und Landschaft Drenthe, und von dem Hochstift Münster umgeben, ungefähr 10 Meilen lang, und 2,3 bis 4 Meilen breit.

§. 3. Das Land ist fruchtbar und angenehm, ernähret seine Einwohner hinlänglich, und verschaffet ihnen auch vortheilhafte Ausfuhren. Auf den Bergen um Bentheim und Gildehauß sind vortreffliche und einträgliche Steinbrüche, aus welchen die Steine insonderheit nach den Niederlanden und in das Hochstift Münster geführet werden. In den Ebenen sind fruchtbare Aecker, gute Wiesen und Weiden. Die Viehzucht ist gleichfalls gut. Hölzungen und Wälder sind reichlich vorhanden, und in denenselben ist eine vortreffliche Wildbahn. Unter denen durchfließenden Flüssen ist insonderheit die Vechte zu bemerken, welche aus dem münsterschen Amt Horstmar kömmt, auf der Gränze nicht weit von Ohne die steinfurtische Aa, und unweit Nienhaus die Dinkel, welche auch in dem münsterschen Amt Horstmar entspringt, aufnimmt, und, nachdem sie die ganze Grafschaft der Länge nach durchflossen, in die Provinz Ober-Yssel tritt. Sie ist nicht nur sehr fischreich, sondern kann zur meisten / (S. 932) Jahreszeit mit kleinen Fahrzeugen, Prahmen und Holzflössen befahren werden, welches den Handel der Grafschaft nicht wenig befördert.

§. 4. In dieser Grafschaft sind 3 Städte und 1 Flecken. Die Einwohner sind arbeitsam, und handeln mit Garn, Wolle, Leinewand, Honig, Vieh, Steinen, Holz und anderen Gütern und Waaren, welche mehrenteils nach Holland gebracht werden, wohin auch die jungen Leute beyderley Geschlechts gern in Dienste gehen, und zum Theil sich daselbst niederlassen.

Auf den Landtagen erscheinen theils Deputirte (Deputierter) der Provinz Ober-Yssel, oder des Prinzen von Oranien, welche wegen ihrer bentheimischen Güter die erste Stimme haben, theils die Besitzer der adelichen Häuser Brandlecht, Laer, Lagen[2], Ravenshorst und Wolda, theils die Klöster Frenswegen und Wietmarschen, theils die Bürgermeister deren 3 Städte, welche aber nur eine gemeinschaftliche Stimme haben.

§. 5. Graf Arnold I führete 1544 die evangelisch-lutherische Lehre in diesem Lande ein; sein Enkel Arnold II aber verursachte, daß die reformirten (reformierten) Gemeinen [sic!] die stärksten wurden, und seit 1668, da Graf Ernst-Wilhelm römisch-katholisch geworden, haben sich die Katholiken vermehret, welche aber nur zu Bentheim öffentliche, und anderwärts auf den Amthäusern geheime gottesdienstliche Uebungen haben; und damit keine Neuerungen geschehen, so sind insonderheit die Generalstaaten Beschützer des Religions-Zustandes in der Grafschaft.

§. 6. Die Geschichte der Grafen zu Bentheim... (S. 932–936)

§. 7. Der gräflich bentheimische Titel ist: Graf zu Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt und Limburg etc. Herr zu Rheda, Wevelinghoven, Hoya, Alpen und Helfenstein, Erbvogt zu Cöln etc. Das Wappen wegen Bentheim sind 19 goldene Pfennige im rothen Feld; wegen Tecklenburg drei rothe Herzen im silbernen Feld; wegen Steinfurt ein rother Schwan mit schwarzem Schnabel und Füssen, im goldenen Feld; wegen Limburg ein rother, gekrönter Löwe, im silbernen Feld; wegen Rheda ein schwarzer Löwe, auf dessen Leib drei goldene Ringe, am Ende des Schwanzes aber eine goldene Rose, im silbernen Feld; wegen Wewelinghoven zwei silberne Querbalken, im rothen Feld; wegen Hoya 2 schwarze auswärts gekehrte Bärenklauen, im goldenen Feld; wegen Alpen ein silberner Löwe im rothen Feld; wegen Helfenstein ein Löwe in einem von Roth und Silber getheilten Feld; wegen der Erbvogtey Cöln 5 goldene Querfaden, im goldenen Feld.

§. 8. Der Graf von Bentheim-Bentheim hat Sitz und Stimme sowohl im westphälischen Residenz-Collegio, als auf den westphälischen Kreistagen, auf welchen letztern er nach Lippe folget. Die /(S. 937) Grafschaft ist zu den Reichs-Anlagen auf 6 zu Ross, 20 zu Fuß, oder 152 Fl., zu jedem Kammerziel aber auf 121 Rthlr. (Reichthaler), (Reichstaler) 66 ¾ Kr. (Kronen) angesetzet.

§. 9. Die Grafschaft Bentheim wird in die obere und untere Grafschaft abgetheilet; jene ist, nebst der genannten Herrlichkeit Emblicheim, ein Reichslehn (Reichslehen); diese aber ist vor Alters von dem Bischof zu Uetrecht (Utrecht), nachgehender von der Provinz Ober-Yssel, und durch deren Abtretung von dem Prinzen von Nassau-Oranien zu Lehn (Lehen) getragen; worüber gegen das Ende des 17ten Jahrhunderts bey Verwechselung der Landesherrschaft zwischen Bentheim und Steinfurt ein noch nicht entschiedener Streit entstanden ist. Beyde Theile der Grafschaft sind auch, in Ansehung mancher Landesbräuche, Statuten und Rechte, voneinander unterschieden. Wir bemerken nun

I. Die obere Grafschaft, zu welcher folgende Aemter gehören:

1. Das Amt Schüttorf, in welchem

1) Bentheim, ein ziemlich grosser Flecken, welcher theils auf einem Berg, theils am Fuß desselben liegt. Das Residenzschloss steht nordwärts auf einem besonders hohen Felsen, ist mit Thürmen umgeben, und hat seit 1668 eine münstersche Besatzung, welche Graf Ernst Wilhelm bey seiner Religionsveränderung unter gewissen Bedingungen eingenommen. Es ist eines ältesten Schlösser dieser Gegend, und es soll schon Drusus, Kaiser Augustus Stiefsohn, hieselbst ein Castel aufgeführet haben. 1760 wurde es von den Franzosen beschossen und eingenommen, gleich darauf aber von den Aliirten wieder erobert. In der Stadt ist eine reformirte Kirchspiels-Kirche, und seit der Grafen Ernst Wilhelm Zeit auch eine katholische Kirche.

2) Schüttorf, die älteste Stadt in dieser Grafschaft, liegt an der Vechte. Graf Egbert hat solche im 13ten Jahrhundert angelegt und mit guten Privilegien versehen, sein Enkel Simon aber hat sie mehr befestiget: allein im 30-jährigen Krieg ist der Wall abgetragen, und die Gräben sind angefüllet, so, daß nur noch die Mauern vorhanden sind. Die hiesige gräfliche Burg Altena hat mehrmals zum Witwensitz gedienet.

3) Ohne, ein Kirchdorf and der Vechte, dessen Kirche für die älteste in hiesiger Gegend gehalten wird. 1754 brannte es ganz ab, ist aber wieder aufgebauet.

4) Gildehauß, ein grosses Kirchdorf, welches wegen der bey demselben befindlichen Steingruben und anderer Nahrung einer Stadt nichts nachgiebt.

5) Langen, ein adeliches Haus, nahe bey Bentheim, gehöret der Familie von Etzbach, und hat Sitz und Stimme auf den Landtagen.

6) Ravenshorst, ein adeliches Haus derer von Hövel, liegt im Kirchspiel Gildehauß, und hat Sitz und Stimme auf den Landtagen. Anmerk. Der Richter zu Schüttorf ist zugleich Gograf von Emsbüren im Hochstift Münster, woselbst der Graf von Bentheim concurrentem Juridictionem hat. s. oben S. 638.

2. Das Amt Northorn, in welchem

1) Northorn, eine kleine offene, aber von der Vechte umgebene Stadt, welche gute Handlung treibt.

2) Frenswegen, ein Kloster, nahe bey Northorn, welches mit can. Reg. Ord. August. (Augustinerorden) besetzt, und woselbst vor der Kirchenverbesserung des 16. Jahrhunderts der gräflich-bentheimische Begräbnisort gewesen ist. Graf Bernhard hat es vornehmlich eingerichtet, hat sich auch selbst zuletzt in dasselbe begeben. Es hat auf dem Landtag Sitz und Stimme.

3) Wietmarschen, oder Wittmarschen, ein adeliches frey-weltliches Frauenstift, an der münsterschen Gränze, welches 1152 mit Erlaubniß der verwittweten Gräfinn Gertrud von Bentheim (Gertrud von Bentheim-Bentheim, geb. van Zelst, ca. 1645–1679[3], Ehefrau des Grafen Ernst Wilhelm) gestiftet worden, und anfänglich eine Benedictiner Manns-Abtey gewesen; die Mönche aber haben sich im 12ten Jahrhundert von hier weg, und nach Uetrecht begeben, worauf es ein adeliches Benedictiner-Nonnenkloster und 1675 ein frey-weltliches Stift geworden, welches unter dem Schutz des Bisthums Münster steht. Zu demselben gehöret eine Bauerschaft gleiches Namens, nebst anderen Eigenbehörigen in der Grafschaft Bentheim, daher das Stift einen eigene Amtmann hält. Es hat auf den Landtagen Sitz und Stimme.

4) Brandlecht, ein adeliches Haus derer von Drosten auch Sitz und Stimme auf den Landtagen.

3. Das Amt Emblicheim wird auch noch zu Obergrafschaft gerechnet, und als eine besondere Herrlichkeit angesehen, auch in den kaiserlichen Lehnbriefen besonders mit angeführet. In dieses Land erstrecket sich aus der Landschaft Drenthe ein grosser Morast. Man bemerke

1) Emblicheim, in gemeinen Reden Emblikamp genannt, ein Dort unweit der Vechte.

2) Laerwald, ein Dorf an der Vechte, wo selbst das adeliche Haus Laer, welches der ausgestorbenen Familie von Laer Gut Laar gehöret hat, und das adeliche Haus Wolda (Gut Wolda), denen von Bentink (Bentinck) zuständig, sind, so beyde auf den Landtagen Sitz und Stimme haben.

II. Die untere Grafschaft, zu welcher gehören

1. Das Amt Nienhus, in welches sich aus dem Hochstift Münster ein grosser Strich Moor erstrecket. Dahin gehöret

1) Nienhus oder Neuenhaus, eine Stadt an der Dinkel, welche nicht weit von hier in die Vechte fällt. Das hiesige ehemals ziemlich fest gewesene Schloss ist jetzt fast ganz verfallen. Graf Johann II hat es am Ende des 13ten Jahrhunderts zuerst angelegt, und es hat die Anbauung vieler Häuser veranlasst, aus welchen endlich /(S. 940) eine Stadt geworden, die von Graf Bernhard 1376 die ersten Stadtfreyheiten (Stadtfreiheit) erhalten hat. Das Schloss wurde 1417 von dem Bischof Friderich zu Uetrecht, mit Hilfe der Städte Deventer, Campen und Zwoll (Zwolle), eingenommen, und als es zurückgegeben wurde, musste der Graf es als ein uetrechtisches Lehn erkennen, wofür man hernach die ganze Grafschaft hat ausgeben wollen.

2) Velthausen, ein Dorf, eine halbe Stunde Weges von Nienhus, in einer fruchtbaren Gegend. Es sind daselbst die adelichen Häuser Schulenburg und zum Esch oder Oedinghof.

2. Das Amt Ulsen, in welchem

1) Ulsen, das grösste Kirchspiel in der Grafschaft.

2) Wilsum, ein Kirchspiel.

Anfall von Bentheim-Bentheim an Bentheim-Steinfurt 1530

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Für den Anfall des Bentheim-Bentheim'schen Landesteils war wohl weniger die Ehe von Arnold III mit Maria ausschlaggebend, als vielmehr der Erbvertrag von 1487, wonach die beiden Eberweine (von Bentheim bzw. von Steinfurt) sich darauf einigten, dass in Ermangelung männlicher Nachkommen die Vettern erben sollten. --Hvs50 (Diskussion) 15:53, 15. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

  1. http://www.stenvorde.de/professoren/johann_westenberg.html
  2. Hier wird wohl nicht Burg Lage in Lage (Dinkel) gemeint, eine souveränes Territorium, das erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts zu Bentheim gekommen war.
  3. http://www.myheritage.de/names/gertrud_von%20bentheim-bentheim