Diskussion:Hausordnung

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 134.147.252.202 in Abschnitt Link zur englischsprachigen Wikipedia
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Frage: Wer erläßt eine Hausordnung?

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Wer ist befugt, eine Hausordnung zu erlassen ? Bei einem einzelnen Eigentümer derselbe, aber bei Eigentümergemeinschaften ?

Kann man gegen eine Änderung der Hausordnung als Miteigentümer oder Mieter widersprechen ? Kann eine Änderung der Hausordnung zur fristlosen Kündigung berechtigen? (nicht signierter Beitrag von 85.181.37.94 (Diskussion) 21:03, 21. Jun. 2006 (CEST))Beantworten

Die Hausordnung eine Wohnanlage wird durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich erlassen (siehe auch Wohnungseigentumsgesetz $21 Abs.5 Satz 1 [1]). Als Miteigentümer kann man mitstimmen. Als Mieter hat man keine Eigentumsrechte und daher keinen direkten Einfluss auf die Hausordnung. - Grüße --MMG 14:16, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Als Miteigentümer kann man Klage gegen die Beschlussfassung erheben. Als Mieter kann man Klage gegen eine Abmahnung oder Kündigung erheben, die sich auf die Hausordnung bezieht. Nach meinem Dafürhalten gilt für das Mietverhältnis die Fassung der Hausordnung bei Abschluss des Mietvertrages – bei Formularmietverträgen ist sie bereits enthalten – und eine Änderung bedürfte einer Änderung des Mietvertrages, um gültig zu werden. --WinfriedSchneider 12:04, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Hinweis: Hausordnung und BGB

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Eine Hausordnung muß nicht nur mit geltendem Recht konform gehen. Sie muß auch "nach billigem Ermessen" (siehe BGB) erstellt werden. Das bedeutet, die Hausordnung muß einen fairen Interessenausgleich zwischen wirtschaftlichen (Eigentümer) und technischen (Mieter) Nutzern verfolgen. Eine willkürliche Ausdehnung der Mittagsruhe 13.00-15.00 Uhr z.B. wäre gegen den Grundsatz des billigen Ermessens. (nicht signierter Beitrag von 85.181.37.94 (Diskussion) 21:03, 21. Jun. 2006 (CEST))Beantworten

„Öffentlich-rechtlicher Bereich“

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Zur Hausordnung im „öffentlich-rechtlichen Bereich“ fügte Benutzer:Deeskal am 21. September 2009 einen neuen Abschnitt ein. Die Trennung in öffentlich-rechtlich(e) und privat(e) (Gebäude) ist nicht sinnvoll: Eine Öffentliche Einrichtung kann als Mieter auch in privaten Gebäuden untergebracht sein! --WinfriedSchneider 12:12, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Auflistung von Gebäudearten

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Die beiden bisherigen Auflistungen waren schlecht strukturiert. Schulen kamen in beiden Teillisten vor; dass Öffentliche Einrichtungen sich auch in privaten Gebäuden befinden können, wurde nicht beachtet. Prinzipiell könnte man auch auf den Abschnitt Gebäude#Nach Funktion verweisen (verlinken), um nicht redundant zu sein, doch so ist der Artikel übersichtlicher und lesbarer. --WinfriedSchneider 12:42, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten

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Ich bin über den englischen Wikipedia-Artikel House Rule hierher gekommen. Leider beschreibt der dortige Artikel die Art von "Regeln", die man hierzulande z.B. als Kneipenregel bezeichnen würde: vom offiziellen Regelwerk eines Spiels abweichende private Regeln. Die Verlinkung zwischen der englischen und deutschen Wikipedia ist in diesem Fall also nicht wirklich akkurat. Da ich kein englischer Muttersprachler bin, weiß ich allerdings nicht, welcher Begriff besser zur Übersetzung von "Hausordnung" geeignet ist und habe daher keine Ahnung, ob es einen Artikel in der englischen Wikipedia gibt, der besser zur Verlinkung geeignet ist. Sollte kein solcher Artikel gefunden werden, würde ich vorschlagen, den bisherigen Link zu entfernen, da er keine sinnvolle Verbindung herstellt. Wie es mit den Verlinkungen zu anderssprachigen Wikipedia aussieht, kann ich leider nicht sagen, vllt. sollte da nochmal jemand anders drüber gucken. Zumindest die Verlinkung in die niederländische Wikipedia scheint aber akkurat zu sein, so weit ich den dortigen Artikel verstehe. Der italienische Artikel scheint dem entgegengesetzt eher in die Kerbe des englischen zu schlagen, aber Italienisch kann ich noch viel weniger. Koreanisch kann ich garnicht, aber der dortige Artikel hat ein Gamepad-Logo, also tippe ich da auch mal auf die House Rules in Bezug auf Spiele.--134.147.252.202 14:03, 2. Jun. 2014 (CEST)Beantworten