Diskussion:Oberlandesgericht Rostock
Ständehaus als Behördensitz (bis 1918)[Quelltext bearbeiten]
[1.] Das Haus kann nur Sitz der ritterschaftlichen Ober-(!)behören gewesen sein. Die ritterschaftlichen Amtsverwaltungen waren auch Behören, die aber in verschiedenen anderen Orten saßen. Der ritterschaftliche Kreis Stargard hatte zudem (als Mittelbehörde) eine eigene Kreisverwaltung in Neubrandenburg.
[2.] Bitte Prüfen: stimmt die Aussage mit der Fideikommißbehörde? Wurden die Fideikomisse nicht nach 1918 vom Gesetzgeber aufgehoben? -- STA 23:42, 15. Nov. 2007 (CET)
Vorgänger[Quelltext bearbeiten]
Wo waren das Oberappellationsgericht Rostock (bis 1879) und das Oberlandesgericht Rostock (ab 1879) in der Stadt angesiedelt?--Kresspahl 18:36, 23. Mär. 2008 (CET)
- Das Oberappellationsgericht war am Blücherplatz (heute Universitätsplatz) im unteren Bild ganz rechts neben der säulenbestückten Neuen Wache, diese gebaut 1820-1825. Das Gericht wurde 1840-42 errichtet. --Schiwago 22:01, 23. Mär. 2008 (CET)
- Irgendwie kamen die damals ja immer mit wenig aus. Vielleicht, weil sie keine EDV und keine Drucker hatten. Bevor man was mit dem Gänsekiel abschreibt, denkt man schon mal drüber nach.--Kresspahl 22:25, 23. Mär. 2008 (CET)
Geschichte des Gebäudes[Quelltext bearbeiten]
Weiß jemand genau, ob die ritterschaftliche (Regierungs-) Bibliothek und das ritterschaftliche Archiv in diesem Gebäude untergebracht war? Ich kann nur vermuten, dass es so war. -- STA 08:52, 12. Jun. 2008 (CEST)
1889 begann Möckel mit dem Bau. Da war Friedrich Franz II schon ein paar Jahre tot. Was ja nichts heißen muss. War wirklich er der Auftraggeber? --D.media 19:38, 13. Okt. 2010 (CEST)