Diskussion:Schiffsführerausweis

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Leider gab es noch keinen Artikel zur Situation in der Schweiz. Ich finde die beschränkung auf D suboptimal. --ckendel, 23.Okt 2006, 12:45

Fragen zum Artikel

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Wunderbar, dass es den Artikel jetzt gibt. Mir sind gerade beim Beseitigen von Tippfehlern noch einige Fragen in den Sinn gekommen:

  • Ich verstehe den Artikel so, dass es genau einen Binnen- und einen Seeschein gibt, im Gegensatz zu Deutschland. Stimmt das? Wenn ja, mit welchem deutschen Schein ist der B-Schein dann in etwa vergleichbar? Mit dem SKS oder eher mit dem SSS?

- Ja, für Segler gibt es genau einen Binnen, und einen See schein. Vom Stoffumfang und den Anforderungen ist der See Schein wohl mit dem SKS vergleichbar: Binnenschein, Prüfung, 1000 Meilen. KEINE Prüfung auf See, dafür mehr Meilen. Könnte sein, dass es weitere scheine vom Club www.ccs-cruising.ch gibt.

  • Warum gibt es einen B- und einen D-Schein, aber keine A- und C-Scheine?
  • D-Schein Segeln: Tut es auch eine Jolle, oder muss es eine Yacht sein?

- Prüfung auf Yacht. Jolle bis 14 qm Segelfläche ist scheinfrei.

  • D-Schein Motor: Was heißt „entsprechend angepasst“? Ab welcher Motorleistung ist der Schein vorgeschrieben?

Es wäre schön, wenn diese Fragen im Artikel noch beantwortet werden könnten. Gruß, -- Sdo 21:18, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Lemma „Sportbootführerschein (Schweiz)“

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Dieses Lemma ist grober Unfug. Sportbootführerschein ist ein Begriff des bundesdeutschen Rechts. Das kann man nicht einfach mit Gewalt woanders drüberstülpen, wenn es dort andere Bezeichnungen gibt. In der Schweiz gibt es für Binnengewässer Schiffsführerausweise, sowohl für Sport- als auch Berufsschiffer. Die Schiffsführerausweise der Kategorien A und D entsprechen dem deutschen Sportbootführerschein Binnen unter Motor bzw. Segel. Das gesamte System entspricht ungefähr dem des Bodenseeschifferpatents. Dann gibt es noch einen Hochseeausweis, der entspricht in gewisser Weise dem deutschen Sportbootführerschein See, da er der einzig vorgeschriebene ist, in anderer Weise eher den freiwilligen Scheinen mit wesentlich höheren Anforderungen.

Insofern ist natürlich keine deckungsgleiche Zuordnung möglich, aber das ist sekundär. Die Lemmata müssen sich – selbstverständlich – nach dem Schweizer Recht richten. Wenn man dann Verweise zum anderen Staat macht, muss man halt entspechend etwas aufwendiger formulieren. --84.161.167.2 18:11, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis! Ich habe das mal beim Portal:Segeln zur Diskussion gestellt. -- Sdo 01:08, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Erledigt, verschoben. -- Sdo 00:41, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

A-Schein begrenzt auf Segelschiffe ??? Woher kommt dieser Unfug?

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Ein Führerausweis der „Kategorie A begrenzt auf Segelschiffe“ kann erworben werden, um Segelschiffe mit Hilfsmotoren über 6 kW zu führen.

Da hat jemand seinen Wunschtraum hingeschrieben. Auch ich würde mir dies wünschen. Habe leider bei keinem Segellehrer, kein Schiffahrtsamt noch im Gesetz etwas dazu gefunden? Kann man diesen Unfug mit Quellen belegen oder löschen?? --Nounours77 fuss (Diskussion) 09:53, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Im Gesetz finde ich das seltsamerweise auch nicht so. Mich hatte damals aber der Segellehrer gefragt, ob ich auch die Motorbootprüfung machen wolle, worauf dann der Experte diese auf dem Segelboot abgenommen hat. In meinem Ausweis ist Kategorie A eingetragen, mit der Verfügung "01=Kat. A beschränkt auf Segelschiffe mit Maschinenantrieb" (Ausgestellt vom Kt. St. Gallen). Es ist also definitiv möglich. Möglicherweise wird das von verschiedenen Schifffahrtsämtern unterschiedlich gehandhabt? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:56, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten