E 1962

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Unter der offiziellen Abkürzung E 1962 wurde der vom Kabinett Adenauer IV veröffentlichte Entwurf eines Strafgesetzbuches bekannt.[1] Er entsprach bis auf wenige Änderungen dem vom Kabinett Adenauer III veröffentlichten E 1960.[2]

Wegen der Beibehaltung der Zuchthausstrafe und des stark an der Sittlichkeit orientierten Sexualstrafrechts stieß der E 1962 auf starke Kritik, die zur Gründung des Arbeitskreises Alternativ-Entwurf führte.

Weder der E 1962 noch der Alternativ-Entwurf wurden Gesetz. Anregungen aus beiden Entwürfen wurden aber bei der Großen Strafrechtsreform in das Strafgesetzbuch eingearbeitet, dessen Allgemeiner Teil durch das 1969 beschlossene[3] und nach zweimaliger Verschiebung am 1. Januar 1975 verändert[4] in Kraft getretene 2. Strafrechtsreformgesetz völlig neu nummeriert wurde. Dagegen wurde im ebenfalls stark veränderten Besonderen Teil die Nummerierung der Paragraphen beibehalten, um die Rechtspraxis nicht unnötig zu erschweren.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. DIP. Abgerufen am 19. Mai 2024.
  2. DIP. Abgerufen am 19. Mai 2024.
  3. Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 19. Mai 2024.
  4. Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 19. Mai 2024.