Edelmannsgut

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unter einem Edelmannsgut wird ein adliges Gut verstanden,[1] also ein Gut, dessen Besitzer von adeliger Abstammung ist.

Der Begriff Edelmannsgut wird beispielsweise in den altbaierischen landesständischen Freibriefen von Gustav von Lerchenfeld 1853 erwähnt.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutsches Rechtswörterbuch. Abgerufen am 7. Februar 2012 (deutsch).
  2. Deutsches Rechtswörterbuch. Abgerufen am 7. Februar 2012 (deutsch).