Hängewerk

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Das Hängewerk ist ein Tragwerk im Holzbau, Stahlbau oder Stahlbetonbau[1]. Der belastete Bundbalken (Binderbalken) wird auf Hängepfosten aufgehängt. Die Hängepfosten nehmen die Last aus dem Bundbalken als Zugkraft auf und leiten diese am oberen Knotenpunkt als Druckkräfte in die Streben ein bzw. beim Doppelten Hängewerk in Spannriegel und Strebe. Die Streben stützen die Druckkraft wiederum aus den Bundbalken (siehe Langerscher Balken) bzw. in die Auflager ab.

Ein Sprengwerk kommt demgegenüber ohne Hängepfosten aus und leitet die Druckkräfte der Streben unterhalb des waagerechten Balkens direkt in die Auflager. Dies trifft auch auf ein Hänge-Sprengwerk zu, bei dem die Streben jedoch teilweise unter und teilweise über dem Bundbalken verlaufen. Dieser kann dadurch ebenso wie beim Hängewerk an einem Hängepfosten aufgehängt werden.

Dachbinder sind manchmal als Hängewerk gestaltet und tragen dann die Decke des darunterliegenden Geschosses. Auf diese Weise lässt sich dort ein großer, stützenfreier Raum herstellen.

Bei einem Hängewerk werden die Streben häufig mit einem doppelten Versatz und der Spannriegel mit einem Stirnversatz oben an den Hängepfosten angeschlossen.

Einfaches Hängewerk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einfaches Hängewerk

Bestehend aus:

  • Bundbalken (Binderbalken)
  • 2 Streben
  • Hängepfosten

Doppeltes Hängewerk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Doppeltes Hängewerk

Bestehend aus:

  • Bundbalken (Binderbalken)
  • 2 Streben
  • 2 Hängepfosten
  • Spannriegel

Hängewerke in Dachkonstruktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entwurf zu einem Dach mit doppeltem Hängewerk und zwei Unterzügen über einer Saalkirche (Johann Wilhelm, 1662[2])

Das konstruktive Prinzip der Hängewerke wurde früher insbesondere dann in Dachkonstruktionen eingefügt, wenn im letzten Stockwerk unter dem Dach große stützenfreie Räume gewünscht waren. Charakteristisch ist, dass dann Teile des Dachwerks baustatische Doppelfunktionen einnehmen: Die liegenden Stuhlsäulen dienen auch als Hängewerkstreben und beim doppelten Hängerwerk spannen die Spannriegel sowohl zwischen den Stuhlsäulen als auch zwischen den Hängepfosten.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Thomas Eißing, Benno Furrer, Christian Kayser, Stefan King, Ulrich Klein, Ulrich Knapp, Burghard Lohrum, Tilmann Marstaller, Claudia Mohn, Heinz Pantli, Hans-Hermann Reck, Daniel Reicke: Vorindustrieller Holzbau. Terminologie und Systematik für Südwestdeutschland und die deutschsprachige Schweiz (= Südwestdeutsche Beiträge zur historischen Bauforschung, Sonderband.) 2., überarbeitete Auflage. Universität Heidelberg / Universitätsbibliothek, Heidelberg 2023, ISBN 978-3-96929-223-5 (Digitalisat), S. 101, 103, 166.
  • Theodor Krauth und Franz Sales Meyer (Hrsg.): Das Zimmermannsbuch – Die Bau- und Kunstzimmerei mit besonderer Berücksichtigung der äußeren Form, Originalausgabe von 1895, Reprint Verlag Th. Schäfer, Hannover, 1981, ISBN 3887460049.
  • Otto Lueger: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4. Stuttgart / Leipzig 1906, S. 735–736: Hängewerk. (Digitalisat) - Enthält auch Detailzeichnungen zu den um 1906 gebräuchlichen Knotenpunkten von Hängewerken.
  • Oscar Mothes: Illustrirtes Bau-Lexikon, Band 3: H bis P. 4. erweiterte Auflage, Leipzig 1883, S. 9 f.: Hängewerk. (Digitalisat) - Enthält auch Schauzeichnungen zu den um 1883 gebräuchlichen Knotenpunkten von Hängewerken.
  • Franz Stade: Die Holzkonstruktionen – Lehrbuch zum Selbstunterrichte, Originalausgabe von 1904, Reprint Primus Verlag, 2013, ISBN 3826230531

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. HÄNGEWERK - Definition und Synonyme von Hängewerk im Wörterbuch Deutsch. Abgerufen am 16. September 2018.
  2. Johann Wilhelms Architectura civilis : das ist: Beschreib- oder Vorreissung der fürnembsten Tachwerck, nemlich hoher Helmen, Creutztächer, Wiederkehrungen, welscher Hauben, so dann Kelter, Pressen, Schnecken, oder Windelstiegen und dergleichen (...). Philipp Jacob Fischer, Frankfurt am Main, 3. Auflage 1662, Tafel 21. - (Digitalisat)