Landgericht Burgebrach

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Das Landgericht Burgebrach war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Burgebrach im heutigen Landkreis Bamberg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Burgebrach errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen, dessen Hauptstadt Bamberg war.

Das Landgericht Burgebrach wurde aus Gebieten gebildet, die vor dem Reichsdeputationshauptschluss Teile des Hochstiftes Bamberg waren (das Amt Schlüsselfeld und das Amt Prölsdorf waren würzburgisch gewesen). Dies waren:

1812 kam noch der Besitz des ehemaligen Klosters Ebrach hinzu, der vorher als Landgericht Ebrach geführt wurde. Im Gebiet des Landgerichts Burgebrach bestanden zwei Patrimonialgerichte, die nach der Märzrevolution 1848 aufgehoben wurden: Das Patrimonialgericht I. Klasse Reichmannsdorf der Familie Schrottenberg bestand aus Reichmannsdorf, Treppendorf, Eckersbach, Bernrod, Untermelsendorf und Obermelsendorf. Das Patrimonialgericht Aschbach gehörte der Familie Pölnitz.[2]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Burgebrach errichtet, dessen Bezirk aus dem vorherigen Landgerichtsbezirk Burgebrach gebildet wurde und somit die damaligen Gemeinden Ampferbach, Aschbach, Birkach, Buch, Burgebrach, Burgwindheim, Ebrach, Eckersbach, Grasmannsdorf, Großbirkach, Großgressingen, Grub, Halbersdorf, Ilmenau, Kötsch, Koppenwind, Mönchherrnsdorf, Mönchsambach, Neudorf, Oberharnsbach, Oberköst, Reichmannsdorf, Schönbrunn im Steigerwald, Stappenbach, Steinsdorf, Treppendorf, Untermelsendorf, Unterneuses, Untersteinach, Unterweiler, Vollmannsdorf, Zettmannsdorf und Ziegelsambach umfasste.[3][4]

Einzelnachweise

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  1. Johann Georg Prändel: Erdbeschreibung der gesammten pfalzbairischen Besitzungen: mit steter Hinsicht auf Topographie, Geschichte, physische Beschaffenheit, Land- und Staatswirthschaft. Die pfalzbairische Provinz in Schwaben, die beiden Fürstenthümer Bamberg und Würzburg, und das Herzogthum Berg enthaltend, 1806, S. 193, Digitalisat
    Mehrfachnennungen der Orte dort wo verschiedene Ämter Rechte hatten.
  2. Joseph Heyberger: Bavaria: Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern : mit einer Uebersichtskarte des diesseitigen Bayerns in 15 Blättern. Oberfranken, Mittelfranken ; Abth. 1, Oberfranken. 3,1, 1865, S. 681, Digitalisat
  3. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 368)
  4. Landgericht Burgebrach. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1007–1012.