Landsréttur

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Der Landsréttur steht in Island als Appellationsgericht zwischen den Bezirksgerichten und dem obersten Gericht Hæstiréttur.

Geschichte und Zusammensetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2016 verabschiedete das isländische Parlament Althing das von der damaligen Innenministerin Ólöf Nordal vorgelegte[1] neue Gerichtsgesetz (Lög um dómstóla), womit die bisher zweistufige isländische Judikative um den Landsréttur als Appellationsgericht ergänzt wurde.[2] Der Landsréttur nahm seine Arbeit am 1. Januar 2018 auf.[3] Dem Landsréttur gehören fünfzehn Richter an, von denen in der Regel drei einen Fall behandeln. Mit Stand 2023 ist die Vorsitzende des Landsréttur Hervör Þorvaldsdóttir.[3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Three Tier Judicial System Approved. In: Iceland Review. 26. Mai 2016, abgerufen am 4. Dezember 2022 (englisch).
  2. Lög um dómstóla. Althing, abgerufen am 4. Dezember 2022 (isländisch).
  3. a b Um Landsrétt. Landsréttur, abgerufen am 4. November 2023 (isländisch).