Eidgenössische Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»

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Die eidgenössische Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» ist eine im Mai 2019 eingereichte Volksinitiative, die eine Abschaffung der Massentierhaltung fordert. Der Bundesrat wollte der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen. Dies wurde aber von der Bundesversammlung abgelehnt. Die Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2022 von Volk und Ständen mit 62,86 %[1] sowie fast allen (alle bis auf Basel-Stadt[2]) Ständestimmen abgelehnt.

Art. 80a Landwirtschaftliche Tierhaltung

1 Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben.

2 Massentierhaltung bezeichnet die industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.

3 Der Bund legt Kriterien insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest.

4 Er erlässt Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen.

Art. 197 Ziff. 12

12. Übergangsbestimmungen zu Art. 80a (Landwirtschaftliche Tierhaltung)

1 Die Ausführungsbestimmungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung gemäss Artikel 80a können Übergangsfristen von maximal 25 Jahren vorsehen.

2 Die Ausführungsgesetzgebung muss bezüglich Würde des Tiers Anforderungen festlegen, die mindestens den Anforderungen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen.

3 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 80a nach dessen Annahme nicht innert drei Jahren in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.[3]

Argumente der Initianten

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Nach Ansicht der Initianten würden in der Massentierhaltung sämtliche Bedürfnisse der Tiere systematisch missachtet. Trotz des evidenten Umstandes, dass Tiere Leid empfinden können, würden sie nicht als Lebewesen, sondern als Produkte behandelt. Das zeige, dass die geltende Tierschutzgesetzgebung nicht ausreiche, um drastische Einschnitte in das Wohlbefinden und die Würde der Tiere zu verhindern. Zudem sprächen auch gesundheitliche Gründe für die Annahme der Initiative. So führe die «industrielle Tierproduktion» zu höheren Krankheitsrisiken, die einen höheren Medikamenten- bzw. Antibiotikaeinsatz nach sich zögen, und das habe eine Ausbreitung von Antibiotika-resistenten Keimen zur Folge. Die Initiative treffe des Weiteren lediglich ca. 5 % der landwirtschaftlichen Betriebe, zu denen überwiegend grosse gehören; kleinere Bauernhöfe wären nicht betroffen.[4]

Behandlung der Initiative

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Einreichung der Initiative

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Die Vorprüfung der Initiative durch die Bundeskanzlei fand am 29. Mai 2018 statt. Diese verfügte, dass die Initiative den geltenden Normen (Art. 68, Art. 69 BPR; Art. 23 VPR) entspricht. Daraufhin begann der Fristenlauf von 18 Monaten zur Sammlung der Unterschriften vom 12. Juni 2018 bis zum 12. Dezember 2019 (Art. 139 Abs. 1 BV).[5] Die Initiative wurde jedoch schon am 17. Mai 2019 eingereicht.[6] Die Bundeskanzlei erklärte sie am 15. Oktober 2019 als zustande gekommen mit 106'125 gültigen Unterschriften.[7]

Botschaft des Bundesrates

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Weil der Bundesrat beschloss, einen direkten Gegenentwurf zur Initiative vorzuschlagen, hatte er 18 Monate Zeit, der Bundesversammlung eine Botschaft und einen Entwurf für einen Bundesbeschluss für die Stellungnahme zur Volksinitiative zu unterbreiten (Art. 97 Abs. 2 ParlG). Diese Pflicht, Botschaft und Entwurf zu unterbreiten, erfüllte er am 19. Mai 2021.[8][9] In vielen Aspekten stimmte der Bundesrat mit den Forderungen der Massentierhaltungsinitiative überein. So sei die Orientierung an die Bio-Suisse-Richtlinien 2018 zu begrüssen, die eine Reduktion der Tierbestände in der Schweiz zum Ziel haben. Dadurch erhoffe sich das Initiativkomitee, dass die Umweltbelastung durch Ammoniak, Stickstoff und Methan zurückgehe, dass der Tierschutz ausgebaut werde (z. B. mehr Platz für das einzelne Tier) und dass positive Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit erzielt werden können (z. B. Eindämmung der Verbreitung von Antibiotikaresistenz bei Bakterien). All dies strebe der Bundesrat ebenso an. Jedoch sprächen laut dem Bundesrat auch gute Gründe gegen die Initiative, weshalb er sich entschied, sie zur Ablehnung zu empfehlen. Einerseits sei Massentierhaltung, wie sie vom Initiativkomitee definiert wird, schon durch das Tierschutzgesetz verboten. Andererseits seien die geforderten Kriterien derart detailliert, dass eine Verankerung auf Verfassungsstufe abzulehnen sei. Zudem stünde Art. 197 Ziff. 12 Abs. 2 in Konflikt mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO, der EU und Staaten, mit denen sie Handelsabkommen hat. Es wäre mit einer Klage bei der WTO zu rechnen, deren Ausgang unklar ist. Weil der Bundesrat aber in vielen Punkten und vor allem mit auch den Grundsätzen der Initiative übereinstimmte, stellte er ihr einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe entgegen. Der Gegenentwurf verzichtete auf die Importregelung und die Verankerung der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 in der Verfassung. Der Bundesrat wollte aber auch in der Verfassung verankern, dass der Bund Vorschriften erlässt über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere. Für Nutztiere müsse das Wohlergehen insbesondere sichergestellt werden durch tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmässigen Auslauf und schonende Schlachtung.[10]

Beratung in den Eidgenössischen Räten

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Am 14. Dezember 2021 begann die Beratung der Initiative im Nationalrat. Schon zu Beginn hatte sich eine breite Opposition gegen die Initiative gebildet; lediglich die Fraktion der Grünen unterstützte sie vollumfänglich. Eine Vertreterin der Initiative und Initiantin, Meret Schneider, war der Ansicht: «Wenn wir als Menschen Tiere halten und essen, sind wir verantwortlich, dass wir ihnen ein dem Tierwohl entsprechendes Leben ermöglichen». Auch Gegner der Initiative, namentlich aus den Reihen der FDP- und Mitte-Fraktion, beteuerten die Wichtigkeit des Tierwohls. Da die Schweiz aber bereits sehr strenge Tierschutzregelungen besitze, sei eine weitere Ausdehnung nicht nötig. Vertreter der SVP-Fraktion vertraten des Weiteren die Position, dass die Initiative zu einer Reduktion des Tierbestandes führe. Das hätte aber zur Folge, dass die Tiere in der Produktion fehlten. Die einzige Lösung dieses Problems sei eine erhöhte Import-Rate, was aber wiederum nicht im Interesse von Parlament und Bevölkerung sei. In seiner zweiten Beratung am Tag darauf beschloss der Nationalrat mit 111 zu 60 Stimmen bei 19 Enthaltungen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Weiter beschloss er mit 107 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung, auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates nicht einzutreten. Für Eintreten stimmten die geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünliberalen und eine grosse Mehrheit der Grünen, dagegen die geschlossene Fraktion der SVP und grosse Mehrheiten der Fraktion der FDP-Liberalen und der Mitte. Der Antrag von Kilian Baumann (Grüne Fraktion), das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesstufe auszuarbeiten, wurde mit 106 zu 81 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Der Ständerat beschloss am 2. März 2022 mit 32 zu acht Stimmen bei vier Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und mit 30 zu 14 Stimmen, auf den direkten Gegenentwurf nicht einzutreten. Nachdem beide Räte übereinstimmende Beschlüsse gefasst hatten, stimmten sie dem Bundesbeschluss mit der negativen Abstimmungsempfehlung in den Schlussabstimmungen vom 18. März 2022 definitiv zu.[11]

Volksabstimmung

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Haltungen der Parteien

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Ja-Parole: SP, Grüne, GLP, Autopartei

Nein-Parole: SVP, FDP, Mitte, EDU

Stimmfreigabe: EVP, PdA[12]

Weitere Haltungen (Auswahl)

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Ja-Parole: VPOD, Kleinbauern-Vereinigung, Bio Suisse, Pro Natura, Schweizer Tierschutz, Stiftung für das Tier im Recht, Vegane Gesellschaft Schweiz, Schweizerischer Demeter-Verband[12][13]

Nein-Parole: SBV, SGV, Gastrosuisse, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB)[12] Auch die beiden Detailhändler Migros und Coop lehnen die Initiative ab. Über Micarna und Bell betreiben beide Detailhändler eigene Schlachtbetriebe.[14]

Die Initiative wurde mit 62,86 % Nein-Stimmen und ½ zu 22 ½ Ständen bei einer Stimmbeteiligung von 52,27 % klar abgelehnt. Die einzige zustimmende halbe Standesstimme kam aus dem Kanton Basel-Stadt.[1]

Kanton Stimmberechtigte Stimmbeteiligung (in Prozent) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Ja-Stimmen (in Prozent)
Schweiz 5,549,331 52.3 1,062,674 1,798,972 37,1
Zürich 960,684 51.4 228,252 261,398 46.6
Bern 746,279 53.9 153,411 244,500 38.6
Luzern 284,084 56.4 50,890 107,050 32.2
Uri 26,998 50.4 3,369 10,068 25.1
Schwyz 107,065 57.3 15,287 45,707 25.1
Obwalden 27,399 59.4 3,778 12,161 23.7
Nidwalden 31,737 57.6 4,839 13,242 26.8
Glarus 26,688 45.7 4,444 7,660 36.7
Zug 78,144 57.8 14,808 30,100 33.0
Freiburg 212,695 53.6 30,500 82,215 27.1
Solothurn 182,547 51.1 34,805 57,930 37.5
Basel-Stadt 114,039 53.6 33,210 26,980 55.2
Basel-Landschaft 190,927 51.7 38,050 58,017 39.6
Schaffhausen 53,575 68.6 14,162 21,204 40.0
Appenzell Ausserrhoden 38,994 56.8 7,593 14,396 34.5
Appenzell Innerrhoden 12,173 52.5 1,358 4,915 21.6
St. Gallen 329,981 51.5 56,701 112,288 33.6
Graubünden 141,475 49.7 24,053 45,118 34.8
Aargau 439,398 49.8 77,254 140,191 35.5
Thurgau 177,776 52.3 28,237 62,534 31.1
Tessin 224,811 52.4 39,932 75,784 34.5
Waadt 467,964 52.7 83,465 158,811 34.5
Wallis 231,452 49.7 26,544 84,415 23.9
Neuenburg 113,969 48.4 19,651 34,714 36.1
Genf 274,243 47.5 60,236 66,999 47.3
Jura 54,234 53.2 7,845 20,565 27.6

Quelle:[12]

Meinungsumfragen

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Institut Auftraggeber Datum Befragte Ja Eher Ja Unentschieden
Keine Antwort
Eher Nein Nein
LeeWas[15] Tamedia 7. September – 8. September 2022 17'377 34 5 1 7 53
gfs. Bern[16] SRG SSR 31. August 2021 – 7. September 2022 8'642 35 12 1 11 41
LeeWas[17] Tamedia 24. Januar – 25. August 2022 15’718 38 10 3 9 40
LeeWas[18] Tamedia 3. August – 4. August 2022 16'341 40 15 2 10 33
gfs. Bern[19] SRG SSR 29. Juli – 15. August 2022 12'015 33 18 3 14 32

Bemerkungen: Angaben in Prozent.

Die SVP, FDP sowie Die Mitte werden vom Schweizer Bauernverband für ihre Nein-Parolen und Abstimmungskampagnen mit rund je 80'000 Franken unterstützt.[20]

Einzelnachweise

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  1. a b Abstimmungsresultat auf admin.ch, abgerufen am 25. September 2022
  2. Vorlage Nr. 658 Provisorisches amtliches Ergebnis. Bundeskanzlei, abgerufen am 4. Oktober 2022.
  3. Eidgenössische Volksinitiative 'Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)'. Bundeskanzlei, abgerufen am 25. Mai 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
  4. Vier Gründe für ein JA. In: massentierhaltung.ch. Abgerufen am 1. Juni 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
  5. Eidgenössische Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)». Vorprüfung. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 29. Mai 2018, abgerufen am 25. Mai 2022.
  6. Eidgenössische Volksinitiative 'Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)'. In: Politische Rechte. Bundeskanzlei, abgerufen am 25. Mai 2022.
  7. Eidgenössische Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)». Zustandekommen. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 15. Oktober 2019, abgerufen am 25. Mai 2022.
  8. Botschaft zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere). In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 19. Mai 2021, abgerufen am 25. Mai 2022.
  9. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» (Entwurf). In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 19. Mai 2021, abgerufen am 25. Mai 2022.
  10. Bundesbeschluss über den Schutz und das Wohlergehen der Tiere (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz [Massentierhaltungsinitiative]») (Entwurf). In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 19. Mai 2021, abgerufen am 7. Juni 2022.
  11. 21.044 Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative). Volksinitiative und direkter Gegenentwurf. In: Curia Vista. Parlamentsdienste, abgerufen am 25. Mai 2022 (mit Links zur Botschaft des Bundesrates, Verhandlungen der Räte und weiteren Parlamentsunterlagen).
  12. a b c d Massentierhaltungsinitiative. In: swissvotes.ch. Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern, abgerufen am 12. Juli 2022.
  13. Demeter für Massentierhaltungsinitiative. In: schweizerbauer.ch. 11. Februar 2022, abgerufen am 25. Juni 2022.
  14. Migros-Chef klar gegen Massentierhaltungsinitiative. In: schweizerbauer.ch. 3. September 2022, abgerufen am 3. September 2022.
  15. 20 Minuten-/Tamedia-Abstimmungsumfrage. Eidgenössische Volksabstimmungen vom 25. September 2022, Auswertung 3. Umfragewelle. (PDF) In: LeeWas. 14. September 2022, abgerufen am 15. September 2022.
  16. 2. SRG-Trendumfrage zur Abstimmung vom 25. September 2022. In: gfs.Bern. 14. September 2022, abgerufen am 15. September 2022.
  17. 20-Minuten-/Tamedia-Abstimmungsumfrage. (PDF) In: LeeWas. 31. August 2022, abgerufen am 15. September 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
  18. 20 Minuten-/Tamedia-Abstimmungsumfrage. Eidgenössische Volksabstimmungen vom 25. September 2022, Auswertung 1. Umfragewelle. (PDF) In: LeeWas. 10. August 2022, abgerufen am 15. September 2022.
  19. 1. SRG-Trendumfrage zur Abstimmung vom 25. September 2022. In: gfs.Bern. 19. August 2022, abgerufen am 15. September 2022.
  20. Pascal Tischhauser: SVP, FDP, Mitte und GLP: 1,2 Millionen für Abstimmungskampagnen. In: blick.ch. 4. Juli 2022, abgerufen am 12. Juli 2022.